5. Ausschreibung - NEUE ENERGIEN 2020
Budget der 5. Ausschreibung: ca. 30 Mio.
Verfügbarkeit: 31.05.2011 bis 21.09.2011Inhalte der 5. Ausschreibung:
Um einen effizienten Einsatz der Mittel für Energieforschung sicherzustellen, wurde der Prozess der Schwerpunktsetzung für diese Ausschreibung von einem umfassenden öffentlichen Beteiligungsprozess begleitet. Zu diesem Zweck wurden eine Online-Befragung sowie gezielte Interviews mit Unternehmen durchgeführt. Die Ergebnisse der Befragungen sind ebenso in die Gestaltung der Ausschreibung eingeflossen wie die Inhalte der „Energieforschungsstrategie für Österreich“
In der 5. Ausschreibung sind daher folgende Themenfelder ausgeschrieben:
Themenfelder:
- Smart Energy F&E
- Energieeffizienz
- Erneuerbare Energieträger
- Entscheidungsgrundlagen für die Österreichische Technologie-, Klima- und Energiepolitik
- Ausbildung – Bildung – Bewusstseinsbildung, Technologietransfer
- Neue Energien 2020 – Leitprojekte
- „Pionierforschung“ entsprechend den Zielsetzungen des Programms „Neue Energie 2020“
Zugelassene Projektarten:
Zu den genannten Themenfeldern können unterschiedliche Projektarten eingereicht werden.
Die Förderungen umfassen prinzipiell die Projektarten:
- Sondierung
- Einzelprojekt Industrielle Forschung
- Kooperatives F&E- Projekt
- Leitprojekt
- F&E Dienstleistung
Der Schwerpunkt der Energieforschungsausschreibung des Klima- und Energiefonds liegt entsprechend des erwarteten Zielbeitrages auf angewandter Forschung (die mögliche Projektart ist jedoch abhängig vom Themenfeld bzw. Themenunterpunkt).
Detaillierte Angaben zu den jeweiligen Programmzielen, den Themenfeldern sowie den individuellen Förderbedingungen und Förderkonditionen der einzelnen Finanzierungsinstrumente finden sie im Ausschreibungsleitfaden sowie in den Leitfäden der jeweiligen Finanzierungsinstrumente (siehe Downloadcenter).
Informationstage:
Beratungsgespräche:
Gerne stehen wir Ihnen zu Beratungsgesprächen zur Verfügung. Bitte übermitteln Sie uns zur Vorbereitung eine Projektskizze und verwenden Sie dazu das zur Verfügung stehende Projektskizzen-Formular.
Pre Proposal Check:
Es besteht die Möglichkeit eines Pre Proposal Checks durch die Einreichberatung der FFG, wobei nur die formalen Aspekte geprüft werden. Hierzu müssen die Projektanträge nach Vereinbarung bis zum 9.9.2011 vorgelegt werden.
Die Einreichung ist ausschließlich via eCall möglich und hat vollständig und rechtzeitig bis zum Ende der Einreichfrist zu erfolgen.
