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Förderrichtlinien

Für die Förderung von Projekten durch die FFG gelten einige verpflichtende Regeln und Richtlinien.

Den rechtlichen Rahmen für Projekte, die von der FFG finanziert werden, bilden zum einen allgemein gültige Gesetze und Richtlinien (EU & national), zum anderen die jeweils für ein Programm definierten Teilnahmeregeln (Programmleitfäden, Instrumente, Kostenleitfaden,...).

WICHTIG: Seit 1. Mai 2011 gelten einheitliche, standardisierte Förderinstrumente ("Projektarten") für alle thematischen Ausschreibungen. Beachten Sie, dass nicht alle angeführten Instrumente in jeder thematischen Ausschreibung auch tatsächlich zur Auswahl stehen. Die in einer konkreten Ausschreibung zur Verfügung stehenden Instrumente entnehmen Sie bitte den entsprechenden Ausschreibungsunterlagen.