F&E-Dienstleistungen

Instrument C17 (Aufwendungen)

Details

C17
F&E-Dienstleistungen
Kurzbeschreibung

F&E-Dienstleistungen (F&E DL) sind definiert durch die Erfüllung eines vorgegebenen Ausschreibungsinhaltes in einem bestimmten Zeitraum. Die Leistungserbringung erfolgt durch F&E-Tätigkeiten. Die Leistung steht im öffentlichen Interesse und ist in geteilten Rechten durch den Auftragnehmer und durch den Auftraggeber zu verwerten. Allgemein gelten Dienstleistungen als F&E DL, wenn sie darauf ausgerichtet sind, neue Erkenntnisse zu gewinnen, unabhängig davon, ob es sich im Einzelnen um Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung handelt.

Laufzeit der Vorhaben

Wird im Ausschreibungsleitfaden definiert
(i.d.R. 12-36 Monate)

Höhe der Förderung

Finanzierungsvolumen wird im Ausschreibungsleitfaden definiert
(i.d.R. 100.000-300.000 €)

Finanzierungsart

Finanzierungsquote max. 100 % der Projektkosten

Wer ist förderbar

Finanzierbar sind außerhalb der Bundesverwaltung stehende natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften oder EinzelunternehmerInnen. Auch ausländische Partner sind zu 100% finanzierbar.

Besondere Anforderungen
  • Es gelten die Grundprinzipien der Transparenz, der Gleichbehandlung, des Diskriminierungsverbotes und des freien und lauteren Wettbewerbes.
  • Auftraggeber und Auftragnehmer haben an den Projektergebnissen jeweils nicht ausschließliche Nutzungs- und Verwertungsrechte
Einreichmöglichkeit

fixe Ausschreibungen / Wettbewerbsverfahren

Adressierte Ziele

Ziel der zu erbringenden F&E Dienstleistungen ist die Generierung neuen Wissens im öffentlichen Interesse unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden.

Programme, in denen diese Projektart gefördert wird