THINK.WOOD.Energie - F&E-Infrastruktur 2022

Erzeugung von Grünen Gasen und Biotreibstoffen aus Holz
Ausschreibung offen von 16.12.2022 09:00 bis 31.05.2023 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Waldfonds der Republik Österreich
Ziel dieser Ausschreibung ist die koordinierte gemeinsame Anschaffung, der Aufbau und die kooperative Nutzung einer F&E-Infrastruktur des Nutzungstyps „nicht-wirtschaftliche Nutzung“ für Grundlagenforschung. Mit dieser geförderten F&E-Infrastruktur sollen bahnbrechende wissenschaftliche Forschung und qualitativ hochwertige Ausbildung in zukunftsorientierten Forschungsfeldern im Rahmen von nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten an Universitäten, Fachhochschulen und (außeruniversitären) Forschungseinrichtungen ermöglicht werden.

Was wird gefördert?

Mit dieser Ausschreibung THINK.WOOD.Energie F&E-Infrastruktur wird die Errichtung einer F&E-Infrastruktur zur Erzeugung und Anwendung von Grünen Gasen (SNG und gegebenenfalls Wasserstoff) und Biotreibstoffen (FT-Treibstoffe) aus nachhaltiger Biomasse und biogenen Reststoffen der Land- und Forstwirtschaft (z.B. auch aus der kaskadischen Nutzung) gefördert.

Wer ist förderbar?

Förderbar sind:

  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung

    • Universitäten
    • Fachhochschulen
    • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
    • Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z.B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck

Welche Kriterien gelten?

  • Mindestkonsortium: 5 Konsortialmitglieder, davon mindestens 2 Universitäten und mindestens 1 Fachhochschule

  • Laufzeit: mindestens 0,5 und maximal 3 Jahre

  • Förderbare Gesamtkosten: mindestens 20 Mio. Euro

  • Förderungssumme: maximal 28 Mio. Euro

  • Der Projektstandort der anzuschaffenden F&E-Infrastruktur muss sich in Österreich befinden.

  • Die Betriebsstätte oder Niederlassung jener Organisation, in deren Eigentum die F&E-Infrastruktur steht, muss sich in Österreich befinden.

Wie reiche ich ein?

Die Einreichung ist nur elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich.

  • Einreichschluss im eCall: 31.05.2023, 12:00:00 (MESZ).

Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Anträge in elektronischer Form (eCall) bei der Einreichstelle eingelangt sein. Für den rechtzeitigen Eingang des Antrags hat der/die Antragsteller:in Sorge zu tragen. Eine Nachreichung – auch von Teilen des Antrags – ist nicht möglich.

Was ist vor der Einreichung zu beachten?

Die Konsortialführung muss ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit dem FFG-Ausschreibungs-Management dieser Ausschreibung durchführen. Das Beratungsgespräch ist formale Bedingung für eine Einreichung und bis spätestens 08.03.2023 12:00 Uhr (MEZ) durchzuführen, wobei die Terminvereinbarung bis spätestens 28.02.2023 12:00 Uhr (MEZ) erfolgen muss. Das Nichteinhalten dieser Fristen führt zum formalen Ausschluss vom weiteren Bewertungsprozess.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Sitzung des Bewertungsgremiums findet voraussichtlich im September 2023 statt. Die Entscheidung ist für Oktober 2023 geplant.

 

Weitere Details entnehmen sie dem Leitfaden (siehe Downloadcenter).

Kontakt

Dr. Katrin WLCEK
Dr. Katrin WLCEK T 0043577552411
DI(FH) Joachim HAUMANN
DI(FH) Joachim HAUMANN T 0043577552412
Sonja KOPIC MA
Sonja KOPIC MA T 0043577552405
Mag. Nora NIKOLOV
Mag. Nora NIKOLOV T 0043577552408

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