Digital Skills Schecks - 2. Ausschreibung

Digitalisierung durch Höherqualifizierung meistern
Ausschreibung offen von 01.12.2021 09:00 bis 30.11.2022 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Im Rahmen der Digital Skills Schecks werden Kosten von kleinen und mittleren Unternehmen für berufliche Weiterbildungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der digitalen Kompetenzen gefördert. Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag. Das Ziel ist es, die digitalen Kompetenzen in österreichischen KMU und bei deren Belegschaft zu erhöhen, um so gestärkt auf die neuen Herausforderungen der Wirtschaft 4.0 reagieren zu können.

 

Hinweis: Die 2. Ausschreibung Digital Skills Schecks wurde am 08.11.2022 geschlossen.

Die 3. Ausschreibung wurde gestartet: Link zur Ausschreibung
 

 

Der Digital Skills Scheck im Überblick
 

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Kosten für berufliche Weiterbildungen zu digitalen Kompetenzen. Dazu gehören beispielsweise Weiterbildungen mit technischen, methodischen, rechtlichen oder fachlichen Inhalten, die einen Digitalisierungsbezug haben (z.B. Automatisierung, Industrie 4.0/Robotik, DSGVO/Datenschutz, Scrum/Agile, Business Models, eCommerce etc.).

Wer wird gefördert?

Förderbar sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Niederlassung in Österreich. Auch Kleinstunternehmen und Einzelunternehmen werden explizit angesprochen. Hilfestellung zur Einstufung finden Sie auf der FFG-Website unter
KMU-Definition.
Wieviel wird gefördert? Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Mitarbeitenden und damit pro Digital Skills Scheck maximal 5.000 EUR. Die Förderquote beträgt maximal 80% der förderbaren externen Weiterbildungskosten.
Pro KMU kann die Weiterbildung von maximal 10 Mitarbeitenden gefördert werden. Die Förderung ist eine De-Minimis-Förderung.
Einreichfrist Antragstellungen sind laufend bis längstens 30.11.2022 möglich. Die Einreichung ist nur elektronisch und laufend vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich. Bitte beachten Sie, dass die Ausschreibung vor diesem Termin geschlossen wird, falls die Förderungs-mittel vorzeitig ausgeschöpft sind. 
Wir bemühen uns Ihnen innerhalb weniger Tage eine Förderentscheidung zukommen zu lassen.
Weitere Informationen Alle Details zur Antragstellung finden Sie im Ausschreibungsleitfaden.

Checklisten zu Ihrer Einreichung

 

Die geplante Weiterbildung

  • darf erst nach Einreichung Ihres Antrags begonnen werden
  • muss bei einem anerkannten Bildungsanbieter besucht werden
  • muss innerhalb von 18 Monaten ab Antragstellung abgeschlossen und abgerechnet werden
  • muss inhaltlich dem Aufbau digitaler Kompetenzen dienen

Welche Weiterbildungsanbieter werden anerkannt?

 

 

 

 

     

    FAQ-Liste zum Digital Skills Scheck

    1. Was wird gefördert?

    2. Was wird nicht gefördert?

    3. Wie hoch ist die Förderung?

    4. Wann wird die Förderung ausbezahlt?

    5. Welche Kursanbieter werden von der FFG anerkannt?

    6. Wer kann eine Förderung beantragen?

    7. Wie beantrage ich eine Förderung?

    8. Wann kann ich den Antrag für eine Förderung einreichen

    9. Kann ich mehrere Weiterbildungen innerhalb eines Digital Skills Schecks beantragen?

     

    1. Was wird gefördert?

    Berufliche Weiterbildungen zum Aufbau digitaler Kompetenzen, die von anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden und im Zeitraum von 18 Monaten ab Einreichung des Antrags abgeschlossen und abgerechnet werden können. Die Weiterbildung darf erst nach Beantragung des Digital Skills Schecks begonnen werden. Das Rechnungsdatum muss nach Beantragung des Digital Skills Schecks liegen. 

    Beispiele für Weiterbildungen im Bereich der Digitalisierung sind etwa Schulungen zu: z.B. Automatisierung, Industrie 4.0/Robotik, DSGVO/Datenschutz, Scrum/Agile, Business Models, eCommerce

    2. Was wird nicht gefördert?

    • die Teilnahme an Tagungen, Kongressen, Konferenzen
    • Beratungsleistungen
    • Kosten der dualen Lehrausbildung
    • Weiterbildungen, die von anderen Stellen gefördert werden
    • Schulungen zur Einhaltung verbindlicher Ausbildungsnormen der EU-Mitgliedsstaaten
    • Weiterbildungen im Ausland
    • Personal-, Reise- bzw. Unterbringungskosten
    • Weiterbildungen, die außerhalb der Beschäftigung im Unternehmen besucht werden, z.B. im Rahmen einer (Bildungs-) Karenz

    3. Wie hoch ist die Förderung?

    Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Mitarbeitenden und damit pro Digital Skills Scheck maximal 5.000 EUR. Die Förderquote beträgt maximal 80% der förderbaren externen Weiterbildungskosten. Pro Mitarbeitenden darf nur ein Digital Skills Scheck gefördert werden. Das bedeutet, dass pro KMU die Weiterbildungen von maximal 10 Mitarbeitenden im Zuge der Ausschreibung gefördert werden kann.

    Die Förderung Digital Skills Schecks ist eine De-minimis Förderung. 

    4. Wann wird die Förderung ausbezahlt?

    Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Abschluss der Weiterbildung, Einreichung der Rechnung als Endbericht im eCall und positiver Prüfung der bezahlten Rechnung durch die FFG.

    Die Originalbelege (z.B. Rechnung Weiterbildungskosten) und die dazugehörige Dokumentation des Zahlungsflusses (z.B. Kontoauszug) müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

    5. Welche Kursanbieter werden von der FFG anerkannt?

    Geförderte Weiterbildungen können in allen Bundesländern bei österreichischen

    besucht werden. Klicken Sie auf die oben angeführten Bereiche und finden Sie heraus, ob Ihr gewählter Kursanbieter aufscheint und demnach eine Förderung der Weiterbildung möglich ist!

    6. Wer kann eine Förderung beantragen?

    Förderbar sind Klein- und Mittelunternehmen mit Niederlassung in Österreich, die der von der EU vorgegebenen Definition entsprechen - explizit werden auch Kleinstunternehmen und Einzelunternehmen angesprochen.

    Hilfestellung zur Einstufung finden Sie auf der FFG-Website unter KMU-Definition.

    Nicht förderbar sind KMU, die sich auf Landwirtschaft- und Fischereiprodukte spezialisieren.

    7. Wie beantrage ich eine Förderung?

    Beantragen Sie einen Digital Skills Scheck vor Beginn der Weiterbildung im elektronischen Einreichsystem der FFG (eCall). Registrieren Sie Ihr Unternehmen im eCall (wenn nicht bereits registriert), wählen Sie „neues Projekt erstellen“ und die Ausschreibung „Digital Skills Schecks 2. Ausschreibung“. Schon befinden Sie sich im Antragsformular, das Sie direkt im eCall ausfüllen und abschließen/einreichen können. Nach Prüfung Ihres eingereichten Antrags erhalten Sie eine Förderungszusage oder Ablehnung per eCall zugestellt.

    8. Wann kann ich den Antrag für eine Förderung einreichen?

    Der Antrag kann laufend - vor Beginn der gewählten Weiterbildung - im elektronischen Einreichsystem der FFG (eCall) bis längstens 30.11.2022 eingereicht werden.   

    Sind die Förderungsmittel vor Einreichschluss ausgeschöpft, wird die Ausschreibung geschlossen.

    9. Kann ich mehrere Weiterbildungen innerhalb eines Digital Skills Schecks beantragen?

    Ja, die Einreichung mehrerer Weiterbildungen innerhalb eines Antrages ist möglich, solange alle angeführten Weiterbildungen:

    • dem Aufbau digitaler Kompetenzen dienen,
    • von einem Mitarbeitenden besucht werden, 
    • bei demselben Weiterbildungsanbieter besucht werden,
    • innerhalb von 18 Monaten ab Antragstellung abgeschlossen werden. 

    Führen Sie dafür den Titel und den Link der Weiterbildung an, die als erstes starten würde und fügen Sie die Informationen zu den weiteren Kursen im Textfeld "Optionale Anmerkungen zu Kursinhalten" ein. Fügen Sie die Gesamtkosten aller beantragten Weiterbildungen bei den geplanten Weiterbildungskosten ein. Erstellen Sie erst nach Beendigung aller genehmigten Kurse einen Endbericht und laden Sie dort die Rechnungen gesammelt als ein PDF hoch.

    Kontakt

    Alysha Joy CZERNY BA
    Alysha Joy CZERNY BA
    Programmmanagement
    T 0043577552313
    Mag. Josef SCHEUCHER
    Mag. Josef SCHEUCHER
    Programmmanagement
    T 0043577552311

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