Informationen für:

BRIDGE: 16. Ausschreibung - Brücke 1

16. Ausschreibung - Brücke 1

Verfügbarkeit: 21.05.2012 bis 06.09.2012
Die 16. BRIDGE Ausschreibung ist für alle Forschungsthemen offen und wird in der Programmlinie Brücke 1 angeboten. Eine Projekteinreichung ist von 21. Mai bis 6. September 2012 (16:00) über den eCall möglich.
Programmeigentümer/Geldgeber

Förderbare Vorhaben
Es werden Projekte mit überwiegender Grundlagenforschungsnähe gefördert, die bereits ein realistisches Verwertungspotenzial erkennen lassen, sodass eine oder mehrere Firmen bereit sind, das Projekt mitzufinanzieren bzw. begleitend auch am Projekt teilzunehmen. Die Förderung ist offen für alle Forschungsthemen.

Innerhalb des Programms BRIDGE wird eine Programmlinie angeboten:

Programmlinie Brücke 1
Der Schwerpunkt der Projektkosten (mindestens 80 %) liegt beim Forschungsinstitut bzw. bei dem/der Forscher/in. Die Unternehmen als mögliche UmsetzerInnen der Ergebnisse beteiligen sich finanziell und durch Bereitstellung von Sach- und Arbeitsleistungen (maximal 20 %) am Vorhaben. Maximale Förderungshöhe: 75 %

Antragsberechtigte
AntragstellerInnen können Forschungsinstitute, Firmen oder auch EinzelforscherInnen sein.

Das Konsortium muss aus mindestens zwei PartnernInnen (1 Wissenschaft, 1 Wirtschaft) bestehen.

Kplus- und K_ind-Zentren (COMET) sind prinzipiell antragsberechtigt, es muss sich bei dem Projekt allerdings um ein neues Forschungsthema handeln (die Abgrenzung zum bestehenden Forschungsprogramm ist entsprechend nachzuweisen); auch sollte es sich um Firmen handeln, die nicht bereits in das Kompetenzzentrum integriert sind. Neu zustande gekommene Kooperationen haben Vorteile in der Bewertung.

Projektdauer
maximal 36 Monate

Abwicklung (Einreichung und Fristen)

Start der Ausschreibung:                  21. Mai 2012

Ende der Einreichfrist (eCall):           6. September 2012 - 16:00 Uhr

Der für die Ausschreibung relevante Leitfaden steht unter BRIDGE: Brückenschlagprogramm der FFG - Brücke 1 zur Verfügung, die Vorlagen direkt im eCall. Die Einreichung ist per eCall erforderlich.

Seit der 13. Ausschreibung hat der neue BRIDGE-Programmleitfaden gemeinsam mit dem FFG Kostenleitfaden Gültigkeit, die als Download zur Verfügung stehen.

 

Evaluierung
Die Vergabesitzung zur 16. BRIDGE-Ausschreibung findet im Rahmen der Beiratssitzung im Bereich Basisprogramme am 5. Dezember 2012 statt. Die Bedeutung der wissenschaftlichen Qualität und Exzellenz der Projekte sowie die Bewertung, ob es sich überwiegend um grundlagenorientierte Arbeiten handelt, wird durch externe FachbegutachterInnen mit einer entsprechenden Qualifikation im jeweiligen Bereich der Grundlagenforschung vorgenommen. Die Bewertung des Umsetzungspotenzials erfolgt durch ExpertInnen der FFG. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt unter Beachtung der beiden vorausgegangenen Fachbegutachtungen (wissenschaftlich und wirtschaftlich) durch einen Beirat, der für die Programmentwicklung und Steuerung sowie die Abgabe von Förderungsempfehlungen von der FFG gemeinsam mit dem FWF errichtet wurde.

ACHTUNG:
Ab der 13. Ausschreibung gibt es nur mehr die Programmschiene Brücke 1. Einreichungen von Brücke 2 Projekte sind im Rahmen des Brückenschlagprogramms nicht mehr möglich! Anwendungsnähere Projekte oder Projekte mit niedrigerem Anteil an wissenschaftlicher Kooperation können im Rahmen der Förderung im Basisprogramm eingereicht werden (www.ffg.at/forschungskooperation).