Urban Accessibility and Connectivity

Joint Call - 1st Stage (Pre-proposal phase)
Ausschreibung offen von 17.12.2019 12:00 bis 17.03.2020 13:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Europäische Kommission
Die Sicherstellung einer einfachen Erreichbarkeit von Gelegenheiten und Ausübung von Aktivitäten in urbanen Verkehrssystemen im Personen- und Güterverkehr bei gleichzeitiger Reduktion negativer Umweltauswirkungen ist das oberste Ziel dieser Ausschreibung. Die Ausschreibung ist eine gemeinsame Initiative von 21 europäischen Förderagenturen, die an der JPI Urban Europe beteiligt sind, und wird von der Europäischen Kommission im Rahmen von ERA-NET Cofund (Grant Agreement No. 875022) unterstützt.

Diese Ausschreibung wird transnational durchgeführt.

Ausschreibungsschwerpunkte

Challenge 1.  Evolving solutions for an integrated approach on sustainable urban physical mobility and transport, land use and digital connectivity

Challenge 2.  Develop and support the implementation of innovative mobility systems and services with a potential to contribute to sustainable urban mobility

Challenge 3.  Transform and re-organise urban spaces to pave the ground for sustainable urban mobility and accessibility at local level, from the street scale to the district

Challenge 4.  Develop effective policy options for achieving a shift towards sustainable urban accessibility and connectivity

Challenge 5.  Change behaviours and perspectives towards sustainable urban accessibility and connectivity

 

Nähere Informationen zu den Ausschreibungsschwerpunkten finden Sie im Abschnitt 2.3 „Call topics“ des transnationalen Ausschreibungsleitfadens.

 

Verfügbare Förderungsinstrumente für österreichische ProjektpartnerInnen

In den einzelnen Forschungskategorien der Ausschreibung Urban Accessibility and Connectivity sind für österreichische ProjektpartnerInnen folgende Förderungsinstrumente verfügbar:

 

Forschungskategorie in der Ausschreibung Urban Accessibility and Connectivity

Verfügbare Förderungsinstrumente für österreichische Partner 

Innovation/ implementation

Kooperatives F&E Projekt der Experimentellen Entwicklung – Transnationale Ausschreibungen

Applied research

Kooperatives F&E Projekt der Industriellen Forschung – Transnationale Ausschreibungen

Fundamental research

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Bitte beachten Sie die in Annex A des transnationalen Ausschreibungsleitfadens angegebene Schwerpunktsetzung für die Förderung österreichischer ProjektpartnerInnen sowie die im geltenden Instrumentenleitfaden angegebenen Kooperationsanforderungen!

 

Österreichische ProjektpartnerInnen sollen weiters Synergien ihrer Vorhaben mit den österreichischen Mobilitätslaboren suchen und deren Serviceangebot nutzen, um die F&E-Aktivitäten in den transnationalen Projekten zu unterstützen, zu ergänzen und wirksam zu nutzen (Überblick und Kontakte: www.urbanmobilitylabs.at). AntragstellerInnen werden ersucht, rechtzeitig mit den Laboren Kontakt aufzunehmen. Das Pre- bzw. Full Proposal soll die angestrebte Kooperation und sich darauf beziehende Vereinbarungen (Letters of Intent, Letters of Commitment) mit geeigneten Laboren beschreiben. Falls eine Zusammenarbeit nicht sinnvoll erscheint (z.B. kein erkennbarer Mehrwert) oder aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, ist im Antrag ein kurzer Vermerk zu den Gründen anzugeben.

 

Die Basis zur Kostenanerkennung der österreichischen ProjektpartnerInnen bildet der Leitfaden „Kostenanerkennung in FFG-Projekten“ (Kostenleitfaden Version 2.1).

 

Eckpunkte der Ausschreibung

  • Ausschreibungsvolumen insgesamt max. EUR rd. 20,12 Mio. zzgl. EU-Kofinanzierung
  • Nationales Ausschreibungsvolumen EUR 2,0 Mio.
  • Projektdauer maximal 3 Jahre
  • Projektkonsortien bestehend aus mindestens drei voneinander unabhängigen, förderfähigen Partnern aus mindestens drei an der Ausschreibung teilnehmenden Ländern.

 

Rechtsgrundlagen für österreichische ProjektpartnerInnen

Als Rechtsgrundlage kommt die Richtlinie zur Förderung der wirtschaftlich-technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation (FTI-Richtlinie 2015), Themen-FTI-RL, des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie (GZ BMVIT-609.986/0011-III/I2/2014) und des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (GZ BMWFW-97.005/0003-C1/9/2014) mit Geltung ab 01.01.2015 zur Anwendung:

www.ffg.at/sites/default/files/downloads/page/richtlinie_fti_2015_themen.pdf

Bezüglich der Unternehmensgröße ist die jeweils geltende KMU-Definition gemäß EU-Wettbewerbsrecht ausschlaggebend (ab 1. 1. 2005: KMU-Definition gemäß Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 [ABl. L 124 vom 20. 5. 2003 S. 36-41]).

Sämtliche EU-Vorschriften sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

 

Einreichfristen

17. Dezember 2019 bis 17. März 2020 13:00 Uhr CET via Research Pathway bzw. Innovation Pathway

 

Erfolgreiche Konsortien der 1. Ausschreibungsphase werden im Mai 2020 eingeladen, bis 22. September 2020 13:00 CET ein Full Proposal einzureichen.

Kontakt

Dr. Dietrich LEIHS
Dr. Dietrich LEIHS
Förderungsberatung (inhaltliche Fragen)
T 0043577555034
DI Johannes BOCKSTEFL
DI Johannes BOCKSTEFL
Förderungsberatung (formale Fragen)
T 0043577555042

Zusätzliche Informationen

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