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ERA-NET EraSME - 11th Call

EraSME - 11th Call
Ausschreibung offen von 01.08.2012 00:00 bis 28.09.2012 00:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Mit „EraSME 11th Call“ wird eine transnationale Ausschreibung zur Förderung von Technologietransfer in innovativen Kooperationsprojekten zwischen Unternehmen untereinander (vorrangig KMU) sowie optional in Kooperation mit Intermediären und FEI-Einrichtungen durchgeführt.

Antrags- und förderungsberechtigt:

Unternehmen, außeruniversitäre und universitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen, Intermediäre (z.B. Impulszentren, Technologiezentren, Clusterinitiativen)

Unterlagen zur Einreichung  http://www.era-sme.net/

Relevante Downloads zur Einreichung:

  • “Guidelines for Applicants”
  • "Application Form"
  • “Draft Consortium Agreement (not signed!)”

   

Ziel der Ausschreibung:

Hauptziel der Ausschreibung „EraSME 11th Call“ ist die Stärkung der Innovationskraft bzw. die Hebung der FEI-Leistung kooperierender Unternehmen (v.a. KMU) mittels Technologietransfer. Konsortien im Zuge einer Projekteinreichung müssen dabei aus mindestens 4 Unternehmen (davon mind. 3 KMU aus 2 an diesem Call teilnehmenden Ländern/Regionen) gebildet werden. Gefördert werden marktrelevante Technologietrans-ferprojekte zur Steigerung des innovativen Outputs bzw. zur Steigerung  der Wettbewerbsfähigkeit der Konsortialpartner.

Teilnehmende Länder/Regionen sind:

Österreich, Deutschland, Tschechien und Belgien (Teilnahme von Flandern und Wallonien jeweils als Region)

Förderungshöhe:

Die Förderungshöhe für österreichische Konsortialpartner beträgt max. max. 500.000 EUR. Die Drittkosten dürfen nicht mehr als 40% der förderbaren Gesamtkosten betragen. Wettbewerbsrechtlich werden österreichische Unternehmen  und Konsortialpartner auf Basis der Beihilferegelungen des Programmdokumentes COIN gefördert (d.h. nach FTE-Richtlinien). Für die nichtösterreichischen Konsortialpartner gelten wettbewerbsrechtlich jeweils die in dieser Ausschreibung anzuwendenden nationalen Richtlinien des jeweiligen Partnerlandes.

http://www.era-sme.net/era-sme/calls.html

Der Antragsteller und der/die Konsortialpartner werden entsprechend ihrem Herkunftsland (Betriebsstandort bzw. Standort der Forschungsstätte) vom jeweils dafür zuständigen Förderungsgeber der teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten/Regionen gefördert.

Die Förderquoten betragen

  • für KU: 60%,
  • für MU: 50%,
  • für GU: 35%,
  • für Intermediäre und RTOs 60%.

 

Weitere Hinweise zur Einreichung:

Förderungsanträge ("Project Proposals") sind in englischer Sprache entsprechend den Vorgaben der "Guidelines for Applicants" bis 28. September 2012 (12:00 Uhr MEZ) als Mail an f.richter@aif-projekt-gmbh.de zu schicken. (Ausnahme: Projekte mit ausschließlich österreichischen und deutschen Konsortialpartnern können auch in deutscher Sprache eingereicht werden).     

Die maximale Projektlaufzeit beträgt 36 Monate.   

Das  Verfahren:

Die Ausschreibung wird in einem einstufigen Verfahren durchgeführt. Die Darstellung des gesamten Projektvorhabens erfolgt in Form eines kurz gefassten „Projekt Proposal“  sowie sogenannte „Profiles“ zu den Konsortialpartnern, entsprechend den Vorgaben nach den „Guidelines for Applicants“. Im Falle eines positiven Formalchecks nach Einreichung, wird eine technische inhaltliche Begutachtung des Projektes nach den vorgegebenen qualitativen Förderungskriterien, gegebenenfalls unter Einbeziehung internationaler Expertisen,  durchgeführt. Diese Ergebnisse führen in Abstimmung mit den Ergebnissen der jeweils anderen Fördergeber zu einer finalen Förderungsentscheidung.  

Hintergrund zur Ausschreibung:

Als Basis für die gemeinsame EraSME-Richtlinie („Guidelines for Applicants“) dienen jeweils bestehende nationale Förderungsinstrumente der an diesem „Joint Call“ Call teilnehmenden europäischen Länder bzw. Förderungsagenturen. Die österreichische Teilnahme erfolgt im Rahmen des Förderungsprogramms COIN, Programmlinie „Kooperation und Netzwerke“. Das Programmmanagement zu COIN wird im gemeinsamen Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) sowie des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) im Bereich der Strukturprogramme der FFG durchgeführt.

Mit weiteren Fragen an die FFG zum Inhalt und zu den Zielen der Ausschreibung sowie zu technischen Fragen der Einreichung  wenden Sie sich bitte an:
Martin Reishofer, martin.reishofer@ffg.at, Tel.: 057755 - DW 2402
Stephanie Schmied, stephanie.schmied@ffg.at , Tel.: 057755 - DW 2015

Fragen zu Kosten und Finanzierung im Zuge dieser Ausschreibung richten Sie bitte an:
Martina Amon, martina.amon@ffg.at, Tel.: 057755 - DW 2602

Kontakt

DI Martin REISHOFER
DI Martin REISHOFER
Programmleitung
T 0043577552402