Kontakt
Mag. Dr. Brigitte Robien
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brigitte.robien@ffg.at
Cornelia Kraus
T +43 (0)5 7755 - 1509
cornelia.kraus@ffg.at
BRIDGE - 12. Ausschreibung seit 21. Juni 2010 offen!
Beginn der Einreichfrist: 21.06.2010
Ende der Einreichfrist: 02.09.2010
Beschreibung:
Es werden Projekte mit überwiegendem Grundlagenforschungsnähe gefördert, die bereits ein realistisches Verwertungspotenzial erkennen lassen, sodass eine oder mehrere Firmen bereit sind, das Projekt mitzufinanzieren bzw. begleitend auch am Projekt teilzunehmen.
Die 12. BRIDGE Ausschreibung ist für alle Forschungsthemen offen und wurde in den Förderschienen Brücke 1 und Brücke 2 am 21. Juni 2010 gestartet.
Eine Projekteinreichung ist bis 2. September 2010 (16:00) über den eCall – das elektronische Kundenzentrum der FFG – möglich.
Förderbare Projekte
Es werden Projekte mit überwiegendem Grundlagenforschungsnähe gefördert, die bereits ein realistisches Verwertungspotenzial erkennen lassen, sodass eine oder mehrere Firmen bereit sind, das Projekt mitzufinanzieren bzw. begleitend auch am Projekt teilzunehmen. Die Förderung ist offen für alle Forschungsthemen.
Innerhalb des Programms BRIDGE werden 2 Förderungsschienen (Brücke 1 und Brücke 2) angeboten, die sich durch den Grundlagenforschungsanteil und durch die Förderungsintensität unterscheiden:
Brücke 1
Der Schwerpunkt der Projektkosten (mindestens 80 %) liegt beim Forschungsinstitut bzw. bei dem/der Forscher/in. Die Unternehmen als mögliche UmsetzerInnen der Ergebnisse beteiligen sich finanziell und durch Bereitstellung von Sach- und Arbeitsleistungen (maximal 20 %) am Vorhaben.
Maximale Förderungshöhe: 75 %
Brücke 2
Ein wesentlicher Teil der Projektarbeiten liegt nach wie vor bei dem/der wissenschaftlichen PartnerIn (mind. 30 %). Die Unternehmen sind jedoch durch eigene Sach- und Arbeitsleistungen in höherem Ausmaß in das Projekt eingebunden.
Maximale Förderungshöhe: 60 %.
Antragsberechtigte
AntragstellerInnen können Forschungsinstitute, Firmen oder auch EinzelforscherInnen sein. ACHTUNG: Privatuniversitäten unterliegen dem Finanzierungs-verbot des Bundes im Rahmen des UniAkkG §8 und können somit nicht gefördert werden. Die Liste der Universitäten, die als Privatuniversitäten eingestuft werden finden Sie unter http://www.akkreditierungsrat.at/cont/de/pu_institutionen.aspx.
Das Konsortium muss aus mindestens zwei PartnernInnen (1 Wissenschaft, 1 Wirtschaft) bestehen.
Kplus- und K_ind-Zentren (COMET) sind prinzipiell antragsberechtigt, es muss sich bei dem Projekt allerdings um ein neues Forschungsthema handeln (die Abgrenzung zum bestehenden Forschungsprogramm ist entsprechend nachzuweisen); auch sollte es sich um Firmen handeln, die nicht bereits in das Kompetenzzentrum integriert sind. Neu zustande gekommene Kooperationen haben Vorteile in der Bewertung.
Projektdauer
maximal 36 Monate
Abwicklung (Einreichung und Fristen):
Start der Ausschreibung: 21. Juni 2010
Ende der Einreichfrist (eCall): 2. September 2010 - 16:00 Uhr
Die für die Ausschreibung relevanten Informationen (Leitfaden, Checkliste, stehen unter Download auf dieser Seite zur Verfügung, die Vorlagen direkt im eCall. Die Einreichung ist per eCall erforderlich.
Für die 12. Ausschreibung tritt ein neuer BRIDGE-Programmleitfaden gemeinsam mit dem FFG Kostenleitfaden in Kraft.
Evaluierung
Die Vergabesitzung zur 12. BRIDGE-Ausschreibung findet im Rahmen der Beiratssitzung im Bereich Basisprogramme voraussichtlich am 2. Dezember 2010 statt. Die Bedeutung der wissenschaftlichen Qualität und Exzellenz der Projekte sowie die Bewertung, ob es sich überwiegend um grundlagenorientierte Arbeiten handelt, wird durch externe FachbegutachterInnen mit einer entsprechenden Qualifikation im jeweiligen Bereich der Grundlagenforschung vorgenommen. Die Bewertung des Umsetzungspotenzials erfolgt durch ExpertInnen der FFG. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt unter Beachtung der beiden vorausgegangenen Fachbegutachtungen (wissenschaftlich und wirtschaftlich) durch einen Beirat, der für die Programmentwicklung und Steuerung sowie die Abgabe von Förderungsempfehlungen von der FFG gemeinsam mit dem FWF errichtet wurde.
