Technologische Leuchttürme der Elektromobilität
Technologische Leuchttürme der Elektromobilität ist das Forschungs- und Demonstrationsprogramm des Klima- und Energiefonds im Bereich der nachhaltigen Mobilität und Energieversorgung und berücksichtigt die besonderen strategischen Anliegen und Schwerpunktsetzungen des Klima und Energiefonds. Die 2. Ausschreibung "Technologische Leuchttürme der Elektromobilität" adressiert den Schwerpunkt "Leuchtturminitiative für alternative Antriebssysteme – Fahrzeuge mit elektrischem Primärantrieb und Energieversorgungsinfrastruktur" des Jahresprogramms 2010 des Klima- und Energiefonds.
Programmziele:
Bis zum Jahr 2020 sollen bereits mehrere Hunderttausend aufladbare Elektrofahrzeuge und so genannte Plugin-Hybrid-Fahrzeuge auf österreichischen Straßen fahren. Ein wichtiger Impuls soll durch die Programmausschreibung "Technologische Leuchttürme der Elektromobilität in/aus Österreich" gegeben werden. Das vorliegende Förderprogramm unterstützt dabei die marktnahe Entwicklung und Demonstration derartiger innovativer, zukunftsweisender Vorhaben.
Programmausrichtung:
- Effizienter Energieeinsatz
- Intelligente Energiesysteme
- Erneuerbare Energien
Programmstrategie:
Technische Innovationen mit langfristiger Perspektive sollen mit Hilfe des Programms in Richtung Marktnähe geführt werden. Die Erprobung dieser Neuerungen soll in bereits existierenden oder neu entstandenen Elektromobilitätsmodellregionen erfolgen. Die Einbindung der regionalen Wirtschaft und öffentlichen Bedarfsträger wird damit zur Voraussetzung. Das Programm soll mindestens zwei "Technologische Leuchttürme" in Österreich initiieren, die vervielfältigbare Ergebnisse hervorbringen, wirtschaftlich ertragreich sind, Arbeitsplätze sichern und neue grüne Jobs schaffen.
Historie:
Eine 1. Ausschreibung startete am 31. Juli 2009 (Einreichfrist: 30. Oktober 2009). Im Zuge der 1. Ausschreibung wurden 12,9 Mio. vom Klima und Energiefonds an 3 Projekte vergeben.
Die Themenfelder der 1. Ausschreibung waren:
- Fahrzeugtechnologien (inkl. Energiespeicherung)
- Infrastrukturtechnologien (Intelligente Ladestationen, Netzintegration, u.ä.)
- Anwendungen und Nutzer (Integration in das Verkehrssystem u.ä.
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Einreichung nach Ausschreibungsprinzip
Laufende Einreichmöglichkeit
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Einreichbedingung ist eine Mindestsumme von 2.Mio Euro Projekt-Gesamtkosten.
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Forschung und Entwicklung
Vorbereitung der Markteinführung
Machbarkeitsstudien
Aufbau/Verbesserung von (Forschungs-)Infrastruktur
Vernetzung
Technologietransfer
Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
Genderaktivitäten
Demonstrationsvorhaben
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Nur kooperative Projekte sind einreichberechtigt.
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Maschinenbau, Automatisierung, Mess- und Prüftechnik
Materialwissenschaften, Werkstofftechnologien
Informations- und Kommunikationstechnologien, Telematik
Elektrotechnik, Elektronik
Mikro- und Nanotechnologie
Biowissenschaften, Lebensmitteltechnik
Land- und Forstwirtschaft, Veterinärmedizin
Gesundheitswesen, Humanmedizin, Medizintechnik
Umwelt, nachhaltiges Wirtschaften
Energie
Verkehr, Transportwesen, Fahrzeugtechnik, Bahn- und Schiffstechnologien
Luftfahrt
Raumfahrt, Weltraumtechnik
Sicherheitsforschung
Bauwirtschaft
Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
Geisteswissenschaften
Natur- und Formalwissenschaften (Physik, Chemie, Mathematik)
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Klima- und Energiefonds
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