Dienstleistungsinitiative

Die Dienstleistungsinitiative (DLI) ist eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) zur Förderung von innovativen Dienstleistungsprojekten mit zusätzlichen Budgetmitteln und wird von der FFG abgewickelt.

Implementiert wird die Dienstleistungsinitiative im Rahmen von laufenden Förderprogrammen der FFG nach den bestehenden Richtlinien und Abwicklungsstandards wie z.B. in COIN – Programmlinie "Kooperation und Netzwerke" (Bereich Strukturprogramme) und in der antragsorientierten Projektförderung (Bereich Basisprogramme).

Hotline Dienstleistungsinitiative
Per Telefon: +43 (0)5 7755 - 7711
Per Email: dienstleistungsinitiative@ffg.at  

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Die Vorträge und das Programm zur umfassenden Informationsveranstaltung vom 27. April 2010 finden sich im Downloadbereich auf dieser Seite.
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Zielgruppen

Mit der Dienstleistungsinitiative will die FFG neue Kunden, vor allem aus dem Dienstleistungsbereich, ansprechen.

Die Dienstleistungsinitiative richtet sich aber auch an FFG-KundInnen, insbesondere an jene aus dem traditionellen und produzierenden Industriebereich. Die FFG möchte diese forschungsaffinen Zielgruppen motivieren, und über die Möglichkeit der Innovation durch Dienstleistungen, die zum Teil mit ihren Produkten verknüpft sind, informieren und bei der Implementierung unterstützen. Neue Forschungsthemen - auch im Bereich der nicht-technologischen Innovation - bilden den Kern der Dienstleistungsinitiative (DLI).


Was ist ein Dienstleistungsprojekt im Sinne der DLI?

Die Entwicklung eines Dienstleistungsangebots ist als Projekt mit eindeutigen Meilensteinen aufgesetzt und erfordert den Einsatz von Technologien oder von anderen systematischen Methoden, wie zum Beispiel Einsatz und Unterstützung von IKT, psychologische Methoden, Berechnungsmethoden, Handbuch mit Definition von Prozessen etc..

  • Die Dienstleistung ist systematisch reproduzierbar (Mehrfacheinsatz).
  • Ein Entwicklungsrisiko muss, wie bei jedem Forschungs- und Entwicklungsprojekt vorhanden sein: Komplexität, Schwierigkeitsgrad im Erreichen der Ziele etc.
  • Die Dienstleistung stellt einen Mehrwert sowohl für das Unternehmen als auch für dessen KundInnen dar.
  • Es handelt sich dabei um neue Aktivitäten und nicht um "business as usual".
  • Die Neuheit der Dienstleistung ist für den gesamten Markt und nicht nur für ein einzelnes Unternehmen gegeben.
  • Die Arbeiten sind im Rahmen der experimentellen Entwicklung angesiedelt.


Ausschreibungen und Laufzeit der Dienstleistungsinitiative

Die Projektförderung im Rahmen der Basisprogramme der FFG ist antragsorientiert und weder an bestimmte Forschungsthemen noch an Ausschreibungstermine gebunden (laufende Einreichmöglichkeit).

Projekte, die im Zeitraum 1.10.2009 bis 31.12.2010 eingereicht werden, können mit den zusätzlichen Mitteln der Dienstleistungsinitiative berücksichtigt werden. Die Förderentscheidungen werden vom Beirat der Basisprogramme getroffen. Im Laufe des Jahres 2010 werden sieben Beiratssitzungen abgehalten Der letztmögliche Beschluss findet gemäß Initiativenlaufzeit vorerst im März 2011 statt.

Im Rahmen von COIN gibt es im Jahr 2010 Einreichmöglichkeiten im Zuge von zwei Ausschreibungen der Programmlinie "Kooperation und Netzwerke", die mit zusätzlichen Mitteln für Dienstleistungsprojekte ausgestattet sind. Die erste Ausschreibung wurde mit 1.10.2009 geöffnet. Einreichschluss ist der 12.3.2010. Die zweite Ausschreibung wird im Frühjahr 2010 starten.


Einreichung von Projektanträgen

Die Einreichung von Projekten erfolgt über eCall, dem elektronischen Kundenzentrum der FFG.

im Rahmen des Basisprogramms


Im Rahmen des Basisprogramms können Einzelprojekte (Projekte, die nur von einem Unternehmen durchgeführt werden) und Projekte von Konsortien mit mehreren Partnern eingereicht werden. Maßnahmen wie z. B. Vernetzung, Technologietransfer sind im Rahmen der Basisprogramme nicht förderbar.

im Rahmen der COIN Programmlinie "Kooperation und Netzwerke"

Voraussetzung für die Einreichung eines Förderantrags ist ein Konsortium bestehend aus mindestens drei nicht verbundenen Unternehmen (mindestens zwei davon KMU). Optional können als weitere Partner FEI-Einrichtungen sowie Intermediäre (z.B. Technologiezentren, Clustermanagements) ins Konsortium integriert werden, insbesondere wenn diese im Rahmen des Kooperationsprojektes Technologietransfer anbieten bzw. organisieren.


Bedingungen zur Einstufung als Dienstleistungsprojekt

Basisprogramme:
Die Höhe und Art der Förderung wird im Rahmen der Beiratssitzungen beschlossen. Zusätzlich zum Output des Projektes, der auch im Rahmen der Basisprogramme zum überwiegenden Anteil eine Dienstleistung sein muss, ist eine der folgenden Bedingungen zu erfüllen: 
        o NeukundInnen der FFG aus dem Dienstleistungssektor mit einem
            Dienstleistungsprojekt  (Feasibility Studies und/ oder Innovationscheck
            werden nicht als Ausschlussgrund betrachtet)
         o Bekannte KundInnen - z. B. produzierende Betriebe - erstmals mit einem
            Dienstleistungsprojekt bei der FFG

COIN:
Die Einstufung, wie auch die Reihung der Projekte, erfolgt im Rahmen der Jurysitzung durch externe JurorInnen. Dabei muss der Output des Projektes einen überwiegenden Dienstleistungscharakter aufweisen.


Unter folgender Hotline stehen Ihnen für weitere Fragen ExpertInnen der FFG zur Verfügung:

Hotline Dienstleistungsinitiative
Per Telefon: +43 (0)5 7755 - 7711
Per Email: dienstleistungsinitiative@ffg.at

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