Richtlinien für Projektförderungen

Vier Dokumente bilden die zentrale Rechtsgrundlage für den Großteil der FFG-Förderungen (für einzelne Programme existieren Sonderrichtlinien).

FFG-Richtlinien und FTE-Richtlinien

Diese Richtlinien enthalten nähere Bestimmungen über Zielsetzungen, Förderungsarten, förderbare Vorhaben, anrechenbare Kosten und weitere Festlegungen. Die FFG-Richtlinien gelten insbesondere für die Förderungen des Bereichs Basisprogramme, die FTE-Richtlinien für die meisten anderen Förderprogramme der FFG.

Kostenleitfaden

Der Kostenleitfaden baut auf diesen beiden Richtlinien auf und enthält detailliertere Informationen, welche Kosten (z.B. Personalkosten, Gemeinkosten, Sach- und Materialkosten) in welcher Form und Höhe gefördert werden können. Der Kostenleitfaden (Version 1.2) bildet für alle nach 1. März 2010 gestarteten Ausschreibungen die Basis zur Kostenanerkennung. Abweichungen sind im jeweiligen Leitfaden zur Ausschreibung erläutert.

Die Allgemeinen Rahmenrichtlinien (ARR)

Diese Richtlinien wurden vom Bundesministerium für Finanzen erlassen und gelten allgemein für Förderungen des Bundes, für FFG-Förderungen nur subsidiär. Sie definieren die Art und Weise, in welcher Förderungen gewährt werden können, enthalten Bestimmungen über die Art der Vergabe und Grundsätze über die Verwendung von Fördermitteln.

Gemeinkostenkalkulation

Im Kostenleitfaden wird bestimmt, dass Gemeinkosten über 20% nur dann anerkannt werden können, wenn ein höherer Satz durch Offenlegung der Gemeinkostenkalkulation nachgewiesen wird. Um Ihnen diesen Nachweis zu erleichtern, haben wir für Sie die wichtigsten Bestimmungen zusammengefasst und anhand von zwei Beispielen dargestellt. Die Beispiele dienen nur zur schematischen Darstellung und sind natürlich an Ihre individuellen Gegebenheiten anzupassen.

Die Richtlinien finden Sie im Download-Bereich rechts auf dieser Seite.

 

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