Kontakt
MMag. Claudia Hofmann
T +43 (0)5 7755 - 1208
claudia.hofmann@ffg.at
Cornelia Kraus
T +43 (0)5 7755 - 1509
cornelia.kraus@ffg.at
Young Experts
Kooperation und Kommunikation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu fördern, ist ein wichtiges Anliegen der FFG: Hier liegen nicht ausgenützte Reserven schöpferischen Fortschritts brach - sie zu mobilisieren, eröffnet besonders kleineren und mittleren Unternehmen und WissenschafterInnen gleichermaßen Chancen.
Die Basisprogramme der FFG haben die bestehende Programmlinie Nachwuchsförderung, in deren Rahmen Kosten für die Erstellung von Diplomarbeiten und Dissertationen im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsprojekten gefördert werden, noch attraktiver gestaltet und um Bachelors, Masters, Junior Researchers und Post Docs erweitert:
Es können nun auch Kosten für Post Docs mit finanzieller Unterstützung durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) gefördert werden, wenn diese beim Unternehmen angestellt sind und an einem definierten F&E Projekt mitarbeiten. Die Förderung beträgt bis zu 80 % der Personalkosten des Post Docs.
Eine wichtige Zielsetzung der Förderungsmaßnahme besteht darin, dass durch die Expertise der Post Docs für KMU ein ausgeprägter Mehrwert für den Aufbau und die Weiterentwicklung von F&E-Aktivitäten des Unternehmens entstehen soll.
Die projektorientierte Ausrichtung der Vorläuferprogrammlinie soll in Young Experts beibehalten werden.
Wesentliche Änderungen:
1. Förderungsmöglichkeit auch für Bachelors, Masters, Junior Researchers und Post Docs
2. Diplomarbeiten und Dissertationen ohne Einbindung in ein F&E Projekt mit einer Firma sind nicht förderbar.
Zielgruppe:
- kleine und mittlere Unternehmen
- Großunternehmen (bis 1.000 Mitarbeiter), die über keine Forschungsabteilung verfügen
Unternehmen und Institutionen, die sich vorwiegend mit Forschung und Entwicklung beschäftigen, können nicht als Firmenpartner auftreten.
Förderbare Vorhaben sind:
Vorhaben von Unternehmen im Bereich industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung. Voraussetzung für die Vergabe eines erhöhten Barwertes ist die Einbeziehung eines Bachelors, DiplomandInnen , DissertantInnen, Junior ResearcherInnen oder Post Docs in das Projekt. Der Post Doc sowie der/die Young Researcher/in müssen beim Unternehmen angestellt sein. Bei Bachelors, DiplomandInnen und DissertantInnen werden auch Werkverträge akzeptiert.
Eine Diplomarbeit oder Dissertation ist für sich alleine nicht förderbar. Voraussetzung ist, dass die wissenschaftliche Arbeit im Rahmen eines F&E-Projektes gemeinsam mit dem Unternehmen erstellt wird.
Die Förderung ist nicht auf bestimmte Technologien, Branchen oder Wirtschaftszweige beschränkt. Entscheidend ist das wirtschaftliche und technische Potenzial des Projektes.
Förderbare Kosten:
• Im Rahmen von Diplomarbeiten und Dissertationen:
Die Personalkosten der Bachelors, DiplomandInnen und DissertantInnen werden mit einem Zuschuss bis zu 50 %, gefördert. Mit 50 % werden auch Kosten des betreuenden Universitäts- oder Fachhochschulinstitutes gefördert.
• Junior Researchers:
Ein/e Junior ResearcherIn ist eine/e AkademikerIn, der/die bereits eine mehrjährige (max. 5 Jahre) wissenschaftliche Forschungstätigkeit nachweisen kann. Die Personalkosten der Junior Researchers werden mit einem Zuschuss bis zu 60 % gefördert.
• Post Docs:
Ein "Post Doc” ist ein/e ForscherIn welche/r seine/ihre Dissertation abgeschlossen hat und anschließend für eine Dauer von 6 Monaten bis zu maximal 10 Jahren in der Forschung an einer wissenschaftlichen Einrichtung tätig war. Der Studienabschluss darf nicht länger als 10 Jahre zurückliegen. Die Personalkosten des Post Docs werden ausschließlich für KMU mit einem Zuschuss bis zu 80 % gefördert.
Für die restlichen Projektkosten erhält das Unternehmen eine 50"% Förderung aus einem Mix aus Zuschuss und Darlehen. Für die Gesamtprojektförderung gelten die Fördergrenzen der EU.
Einreichung:
Laufende Einreichung mit regelmäßiger Förderungsentscheidung. Diese Förderung kann nur im Zuge der Projektförderung im Rahmen der Basisprogramme beantragt werden. Wesentlich ist auch die Beilage von aussagekräftigen Lebensläufen der beteiligten Forscher, aus denen die jeweilige Einstufung eindeutig hervorgeht.
