Kontakt
Mag. Dr. Brigitte Robien
T +43 (0)5 7755 - 1308
brigitte.robien@ffg.at
Cornelia Kraus
T +43 (0)5 7755 - 1509
cornelia.kraus@ffg.at
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BRIDGE - 12. Ausschreibung seit 21. Juni 2010 offen!
21.05.2010
Einreichschluss: 02.09.2010
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BRIDGE Brückenschlagprogramm
Mit dem Brückenschlagprogramm fördert die FFG Einzelprojekte mit überwiegender Grundlagenforschungsnähe, die bereits ein realistisches Verwertungspotenzial erkennen lassen, sodass eine oder mehrere Firmen bereit sind, das Projekt mitzufinanzieren bzw. sich begleitend auch am Projekt teilzunehmen. Die Förderung ist offen für alle Forschungsthemen.
Ziel des Programms ist die Schließung der "Förderungslücke" zwischen Grundlagenforschung und angewandter Forschung. Unter dem gemeinsamen Dach BRIDGE werden dazu von der FFG und vom Wissenschaftsfonds FWF zwei Förderungsprogramme in abgestimmter Vorgangsweise durchgeführt: das Programm Translational Research des FWF und eben das Brückenschlagprogramm der FFG.
Zielgruppe und Teilnahmeberechtigung:
Antragsberechtigt sind Forschungsinstitute, Firmen oder EinzelforscherInnen. Das Konsortium muss aus mindestens zwei PartnerInnen (jeweils ein/e Partner/in aus Wissenschaft bzw. Wirtschaft) bestehen.
ACHTUNG:
Privatuniversitäten unterliegen dem Finanzierungs-verbot des Bundes im Rahmen des UniAkkG §8 und können somit nicht gefördert werden. Die Liste der Universitäten, die als Privatuniversitäten eingestuft werden finden Sie unter http://www.akkreditierungsrat.at/cont/de/pu_institutionen.aspx.
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Einreichung nach Ausschreibungsprinzip
Laufende Einreichmöglichkeit
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Projekte sind vor dem Ende der Einreichfrist den jeweiligen Antragsrichtlinien entsprechend bei FWF oder der FFG einzureichen. Förderungsempfehlungen an die zuständigen Fondsgremien werden auf Basis von internationalen Gutachten durch einen Fachbeirat, der von FWF und FFG gemeinsam errichtet wurde, getroffen.
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Bei Projekten mit überwiegendem Grundlagenforschungsanteil können maximal 75 % der Projektkosten, bei Projekten mit stärkerer Einbindung des Verwerters maximal 60 % der Projektkosten gefördert werden (nähere Infos siehe BRIDGE Förderkriterien)
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Forschung und Entwicklung
Vorbereitung der Markteinführung
Machbarkeitsstudien
Aufbau/Verbesserung von (Forschungs-)Infrastruktur
Vernetzung
Technologietransfer
Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
Genderaktivitäten
Demonstrationsvorhaben
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Das Konsortium muss aus mindestens zwei PartnerInnen (jeweils ein/e Partner/in aus Wissenschaft bzw. Wirtschaft) bestehen.
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Maschinenbau, Automatisierung, Mess- und Prüftechnik
Materialwissenschaften, Werkstofftechnologien
Informations- und Kommunikationstechnologien, Telematik
Elektrotechnik, Elektronik
Mikro- und Nanotechnologie
Biowissenschaften, Lebensmitteltechnik
Land- und Forstwirtschaft, Veterinärmedizin
Gesundheitswesen, Humanmedizin, Medizintechnik
Umwelt, nachhaltiges Wirtschaften
Energie
Verkehr, Transportwesen, Fahrzeugtechnik, Bahn- und Schiffstechnologien
Luftfahrt
Raumfahrt, Weltraumtechnik
Sicherheitsforschung
Bauwirtschaft
Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
Geisteswissenschaften
Natur- und Formalwissenschaften (Physik, Chemie, Mathematik)
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FFG
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