austrian electronic network - AT:net

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) ermöglicht und beschleunigt im Rahmen des Programms "austrian electronic network" die Einführung von qualitativen und innovativen Breitbanddiensten und -anwendungen. Weiters wird die innovative Verwertung von Forschungsergebnissen unterstützt und der Breitbandausbau sowie die Schaffung eines qualitativen, innovativen, preiswerten und verfügbaren Zugangs gefördert.

Programmziele

Die Ziele des Programms AT:net können unter den folgenden Punkten zusammengefasst werden: 

  • Qualitative und innovative Dienste und Anwendungen ermöglichen und beschleunigen
  • Innovative Verwertung von Forschungsergebnissen unterstützen
  • Qualitativen, innovativen, preiswerten und verfügbaren Zugang zur Breitbandinfrastruktur fördern
  • Nutzung, Durchdringung und digitale Integration elektronischer Dienste in der Gesellschaft erhöhen
  • Beitrag zur Anhebung der Innovation im Breitband-Bereich und des technologischen Niveaus leisten
  • Volkswirtschaftliche Impulse setzen

Anforderungen

Für die Förderung in AT:net müssen Forschung und vorwettbewerbliche Entwicklung bereits abgeschlossen sein. Es dürfen keine wesentliche und ungeklärte technische Hürden oder technische Risiken bestehen. Eingereichte Projekte können aber geringfügige Anpassungen vor der Markterprobung vorsehen. Zum Startzeitpunkt sollte jedoch bereits ein vollständig aufgebauter und getesteter Prototyp bestehen.

Zielgruppe und Teilnahmeberechtigung:
Antragsberechtigt für das Förderprogramm sind außerhalb der Bundesverwaltung stehende natürliche oder juristische Personen oder Personengemeinschaften, wie Unternehmen bzw. Einrichtungen mit Sitz in Österreich. Besonders Kleine und Mittlere Unternehmen (KMUs) werden zur Einreichung ermuntert.

    • Förderungsart - Nicht rückzahlbare Zuschüsse / Förderhöhe - max. EUR 500.000,-- / Förderintensität - max. 25% der Projektkosten auf Basis der De-Minimis Verordnung, oder max. 20% der Projektkosten auf Basis der KMU Freistellungsverordnung, oder bis 50% beim Themenfeld 1a und 1b

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    • Forschung und Entwicklung

      Vorbereitung der Markteinführung

      Machbarkeitsstudien

      Aufbau/Verbesserung von (Forschungs-)Infrastruktur

      Vernetzung

      Technologietransfer

      Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen

      Genderaktivitäten

      Demonstrationsvorhaben

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    • Maschinenbau, Automatisierung, Mess- und Prüftechnik

      Materialwissenschaften, Werkstofftechnologien

      Informations- und Kommunikationstechnologien, Telematik

      Elektrotechnik, Elektronik

      Mikro- und Nanotechnologie

      Biowissenschaften, Lebensmitteltechnik

      Land- und Forstwirtschaft, Veterinärmedizin

      Gesundheitswesen, Humanmedizin, Medizintechnik

      Umwelt, nachhaltiges Wirtschaften

      Energie

      Verkehr, Transportwesen, Fahrzeugtechnik, Bahn- und Schiffstechnologien

      Luftfahrt

      Raumfahrt, Weltraumtechnik

      Sicherheitsforschung

      Bauwirtschaft

      Sozial- und Wirtschaftswissenschaften

      Geisteswissenschaften

      Natur- und Formalwissenschaften (Physik, Chemie, Mathematik)

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