Kontakt

Mag. Dr. Gerda Geyer
T +43 (0)5 7755 - 4205
gerda.geyer@ffg.at

benefit

Das Programm benefit wird vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie getragen und finanziert. Die FFG zeichnet für das Programm-Management verantwortlich.

Neue Technologien für Seniorinnen und Senioren

In Europa steigen der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung und die Lebenserwartung stetig an. Umfasste die Gruppe der über 65-Jährigen im Jahr 2000 noch knapp 16 Prozent, so wird sie sich bis zum Jahr 2050 verdoppeln. Nicht zuletzt deshalb und vor allem auch durch die zunehmende Kaufkraft älterer Menschen wächst der Bedarf nach nützlichen Produkten und Dienstleistungen für diese Zielgruppe und eröffnet somit neue Marktchancen für Österreichs Unternehmen.

Das Programm benefit ist das erste Technologieprogramm in diesem Bereich in Österreich.

Ziel des Programms ist es, ältere Menschen in ihrem selbstbestimmten und unabhängigen Leben in den eigenen vier Wänden so lange wie möglich zu unterstützen. benefit soll die Forschung und Entwicklung für innovative, Technologie-Produkte (insbesondere im IKT-Bereich) und technologiegestützte Dienstleistungen anregen und damit zur Erhaltung bzw. Steigerung der Lebensqualität der EndanwenderInnen beitragen.

Weitere Programmziele
• Erhöhung der Bedien- und Anwendbarkeit der entwickelten Produkte und technologiegestützten Dienstleistungen
• Erhöhung der gesellschaftlichen Akzeptanz für umgebungsunterstütztes Leben (AAL)
• Anregungen von neuen Geschäftsmodellen, Marketingkonzepten und Wertschöpfungsketten

Anwendungsbeispiele
• Aufrechterhaltung der sozialen Eingebundenheit ("e-inclusion")
• Verbesserung der Informationsvermittlung und Unterstützung im Alltag
• Gewährleistung der Sicherheit und Mobilität
• Intelligentes Wohnen (smart home)

    • Die Einreichung erfolgt mittels eCall. Die Evaluierung wird durch internationale ExpertInnen vorgenommen. Für bestimmte Projektarten besteht die Möglichkeit der laufenden Einreichung.

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    • Die Förderhöhe für das Projekt ist abhängig von der Projektart, vom Anteil der ForschungspartnerInnen und von der Unternehmensgröße. Details entnehmen Sie bitte dem Leitfaden für EinreicherInnen.

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    • Forschung und Entwicklung

      Vorbereitung der Markteinführung

      Machbarkeitsstudien

      Aufbau/Verbesserung von (Forschungs-)Infrastruktur

      Vernetzung

      Technologietransfer

      Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen

      Genderaktivitäten

      Demonstrationsvorhaben

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    • Konsortien für Forschungsprojekte müssen aus mindestens zwei PartnerInnen bestehen. Mindestens ein/eine KonsortialpartnerIn muss ein Unternehmen sein. Die Anzahl der ProjektteilnehmerInnen ist formal nicht begrenzt. Die nachvollziehbare Qualität der Zusammenarbeit im Konsortium ist Teil der Evaluierung. Begleitmaßnahmen können auch von nur einem/einer einzelnen AntragstellerIn eingereicht werden.

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    • Maschinenbau, Automatisierung, Mess- und Prüftechnik

      Materialwissenschaften, Werkstofftechnologien

      Informations- und Kommunikationstechnologien, Telematik

      Elektrotechnik, Elektronik

      Mikro- und Nanotechnologie

      Biowissenschaften, Lebensmitteltechnik

      Land- und Forstwirtschaft, Veterinärmedizin

      Gesundheitswesen, Humanmedizin, Medizintechnik

      Umwelt, nachhaltiges Wirtschaften

      Energie

      Verkehr, Transportwesen, Fahrzeugtechnik, Bahn- und Schiffstechnologien

      Luftfahrt

      Raumfahrt, Weltraumtechnik

      Sicherheitsforschung

      Bauwirtschaft

      Sozial- und Wirtschaftswissenschaften

      Geisteswissenschaften

      Natur- und Formalwissenschaften (Physik, Chemie, Mathematik)

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