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DI Jan-Martin Freese
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jan.freese@ffg.at

AT:net austrian electronic network 2. Ausschreibung Phase 2

 

Beginn der Einreichfrist: 08.02.2010

Ende der Einreichfrist: 06.04.2010

 

 "austrian electronic network" (AT:net Phase 2)


Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) fördert im
Rahmen des Konjunkturbelebungspaketes mit dem Programm "austrian electronic
network kurz AT:net Phase 2" die Einführung von qualitativen und innovativen
Breitbanddiensten und –anwendungen. Weiters soll die innovative Verwertung von
Forschungsergebnissen unterstützt und der Breitbandausbau sowie die Schaffung eines
qualitativen, innovativen, preiswerten und verfügbaren Zugangs gefördert werden.
Im Rahmen der zweiten Ausschreibung AT:net Phase 2 sind insbesondere Projekte, die
bereits vom bmvit als Forschungs- und Entwicklungsprojekte aus dem Umfeld
Maßnahmen wie FIT-IT, beneFIT, ModSim, ARTEMIS, ENIAC, AAL gefördert wurden, zur
Einreichung eingeladen.

Ziele

  • Konjunkturimpulse im Kommunikationsbereich setzen
  • Qualitative und innovative Dienste und Anwendungen ermöglichen und beschleunigen
  • Innovative Verwertung von Forschungsergebnissen unterstützen
  • Qualitativen, innovativen, preiswerten und verfügbaren Zugang zur Breitbandinfrastruktur fördern
  • Nutzung, Durchdringung und digitale Integration elektronischer Dienste in der Gesellschaft erhöhen
  • Beitrag zur Anhebung der Innovation im Breitband-Bereich und des technologischen Niveaus leisten
  • Volkswirtschaftliche Impulse setzen

 Förderbare Themen 

1.  Innovative Zugangstechnologien

a) Errichtung von Infrastrukturen höchster Bandbreite (Glasfaser), inklusive
backhaul, die geeignet sind, den Endkunden eine symmetrische Bandbreite von
zumindest 25 Mb/s zu ermöglichen.
b) Erweiterung bestehender Kommunikationsinfrastrukturen in geografischer und
qualitativer Hinsicht, die geeignet sind, den Endkunden eine symmetrische
Bandbreite von zumindest 25 Mb/s zu ermöglichen.
c) Lösungen, die die stärkere Nutzung von Breitband auf allen Ebenen erleichtern
sollen, insbesondere Lösungen zu Problemen der Interoperabilität und des
verbesserten und vereinfachten Zugangs über verschiedene Plattformen.

2. eGovernment: elektronische Behördendienste

3. eHealth: elektronische Gesundheitsdienste

4. eInclusion: digitale Integration

5. eLearning: elektronisches Lernen

6. Vertrauen und Sicherheit

7. Elektronische Dienste zur Erhöhung der Verkehrssicherheit

8. Unterstützungsdienste für KMU

9. Sonstige Themen zur Erhöhung der Nutzung von Breitbandanwendungen

 

Anforderungen und Ausschließungsgründe

1. Für die Förderung in AT:net müssen Forschung und vorwettbewerbliche
    Entwicklung bereits abgeschlossen sein. Es dürfen keine wesentliche und
    ungeklärte technische Hürden oder technische Risiken bestehen. Eingereichte
    Projekte können aber geringfügige Anpassungen vor der Markterprobung
    vorsehen. Zum Startzeitpunkt sollte jedoch bereits ein vollständig aufgebauter
    und getesteter Prototyp bestehen.
2. Forschungs- und Entwicklungsprojekte können nicht gefördert werden.
3. Die beantragte Fördersumme unter Punkt 6.10 im Formular Teil B muss 
    mindestens € 5.000,-- betragen und darf € 500.000,-- nicht überschreiten.
4. Die Förderung insolvenzgefährdeter Unternehmen ist nicht möglich. Das
    Potenzial zur Ausfinanzierung des Projekts ist nachzuweisen. Eine positive
    wirtschaftliche Vorbegutachtung dieser Punkte durch die FFG ist
    Voraussetzung für die Förderung.
5. Das unabhängige Bewertungsgremium kann ein Projekt von der Förderung
    ausschließen (KO-Kriterien) falls entweder 1) im Antrag keine zusätzlichen
    oder qualitativ verbesserten Aktivitäten im Vergleich zum Einreichzeitpunkt
    beschrieben sind, oder 2) in Relation zur beantragten Förderung keine
    Ergebnisse im öffentlichen Interesse zu erwarten sind.
6. Ein Projektantrag muss mindestens 100 von 200 möglichen
    Bewertungspunkte gemäß Evaluierungsbogen erreichen, um für eine
    Förderung in Frage zu kommen.

 

Projektdauer

6 bis 36 Monate

 

Antragsberechtigte

Natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften
mit Sitz in Österreich.


Förderungsart

Nicht rückzahlbare Zuschüsse

 

Förderhöhe

  • Förderhöhe auf der Basis Kleinbeihilfenregelung bis 500.000 € bis Ende 2010
  • Förderhöhe auf Basis De-Minimis Verordnung bis 200.000 € innerhalb von 3 Jahren
  • Mindestens 5.000 €

 Förderintensität

  • Förderintensität bis 25 % der förderbaren Projektkosten
  • Förderintensität auf Basis Gruppenfreistellungs Verordnung bis 20 % für kleine bzw. 10 % für mittlere Unternehmen
  • Im Falle von Infrastrukturinvestitionen von mehr als 70 % des Gesamtprojektes kann die Förderung bis zu 50 % betragen

Fördermittel

Fördermittel AT:net Phase 2 in 2009 und 2010 3 x 2,7 Mio. Euro als verlorene Zuschüsse

Antragstellung

Termine
Programmslaufzeit                                           2009 bis 2013
Ausschreibungseröffnung:                              8. Februar 2010 Abgabefrist:                                                         6. April 2010, 12:00 Uhr
Sitzung des Bewertungsgremiums:              10. - 12. Mai 2010
Termin der Förderzusagen:                             ab Juli 2010


Abgabe 
6. April 2010,
Einlangend bis 12 Uhr unter
https://ecall.ffg.at/

Weitere Informationen

Auf der Homepage unter www.ffg.at/atnet und insbesondere im Teil A, Teil B, Leitfaden, Ausschreibungstext und telefonisch unter 057755 – 5021 und per E-Mail an jan.freese@ffg.at


 

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