AT:net austrian electronic network 3. Ausschreibung Phase 2

 

Beginn der Einreichfrist: 02.07.2010

Ende der Einreichfrist: 11.10.2010

 

 "austrian electronic network" (AT:net Phase 2)


Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) fördert im Rahmen des Konjunkturbelebungspaketes mit dem Programm "austrian electronic network kurz AT:net Phase 2" die Einführung von qualitativen und innovativen Breitbanddiensten und –anwendungen. Weiters soll die innovative Verwertung von Forschungsergebnissen unterstützt und der Breitbandausbau sowie die Schaffung eines qualitativen, innovativen, preiswerten und verfügbaren Zugangs gefördert werden.
Im Rahmen der dritten Ausschreibung AT:net Phase 2 sind insbesondere Projekte, die bereits vom bmvit als Forschungs- und Entwicklungsprojekte aus dem Umfeld Maßnahmen wie FIT-IT, beneFIT, ModSim, ARTEMIS, ENIAC, AAL gefördert wurden, zur Einreichung eingeladen.
Die Einreichung erfolgt in der Phase 2 über eCall.

Ziele

  • Konjunkturimpulse im Kommunikationsbereich setzen
  • Qualitative und innovative Dienste und Anwendungen ermöglichen und beschleunigen
  • Innovative Verwertung von Forschungsergebnissen unterstützen
  • Qualitativen, innovativen, preiswerten und verfügbaren Zugang zur Breitbandinfrastruktur fördern
  • Nutzung, Durchdringung und digitale Integration elektronischer Dienste in der Gesellschaft erhöhen
  • Beitrag zur Anhebung der Innovation im Breitband-Bereich und des technologischen Niveaus leisten
  • Volkswirtschaftliche Impulse setzen

 
Förderbare Themen 

1.  Innovative Zugangstechnologien

    a) Errichtung von Infrastrukturen höchster Bandbreite (Glasfaser), inklusive
        backhaul, die geeignet sind, den Endkunden eine symmetrische
        Bandbreite von zumindest 25 Mb/s zu ermöglichen.
    b) Erweiterung bestehender Kommunikationsinfrastrukturen in geografischer
        und qualitativer Hinsicht, die geeignet sind, den Endkunden eine
        symmetrische Bandbreite von zumindest 25 Mb/s zu ermöglichen.
    c) Lösungen, die die stärkere Nutzung von Breitband auf allen Ebenen
        erleichtern sollen, insbesondere Lösungen zu Problemen der
        Interoperabilität und des verbesserten und vereinfachten Zugangs
        über verschiedene Plattformen.

2. eGovernment: elektronische Behördendienste

3. eHealth: elektronische Gesundheitsdienste

4. eInclusion: digitale Integration

5. eLearning: elektronisches Lernen

6. Vertrauen und Sicherheit

7. Elektronische Dienste zur Erhöhung der Verkehrssicherheit

8. Unterstützungsdienste für KMU

9. Sonstige Themen zur Erhöhung der Nutzung von Breitbandanwendungen


Anforderungen und Ausschließungsgründe

1. Für die Förderung in AT:net Phase 2 müssen Forschung und
    vorwettbewerbliche Entwicklung bereits abgeschlossen sein. Es dürfen
    keine wesentliche und ungeklärte technische Hürden oder technische
    Risiken bestehen. Eingereichte Projekte können aber geringfügige
    Anpassungen vor der Markterprobung vorsehen. Zum Startzeitpunkt sollte
    jedoch bereits ein vollständig aufgebauter und getesteter Prototyp bestehen.
2. Reine Breitbandinfrastrukturprojekte sowie Forschungs- und
    Entwicklungsprojekte können nicht gefördert werden.
3. Die beantragte Fördersumme unter Punkt 6.10 im Formular Teil B muss
    mindestens € 5.000,-- betragen und darf € 500.000,-- nicht überschreiten.
4. Die Schriftgröße im Antrag muss mindestens 11 Punkte betragen und die
    Kapitel 2     bis 5 dürfen in Summe nicht mehr als 12 Seiten umfassen. 
    Ergänzungen können im Kapitel 6 als Anlage angefügt werden.
    Der Anhang ist nicht Teil der Evaluierung.
5. Die Förderung insolvenzgefährdeter Unternehmen ist nicht möglich. Das
    Potenzial zur Ausfinanzierung des Projekts ist nachzuweisen. Eine positive
    wirtschaftliche Vorbegutachtung dieser Punkte durch die FFG ist
    Voraussetzung für die Förderung.
6. Für Projekte mit einem Anteil von mehr als 70% an Infrastrukturinvestitionen
    im Sinne des Thema 1, Punkt a) und b) ist durch den Förderungswerber
    darzustellen, welcher Beitrag zum Aufbau neuer bzw. zur Erweiterung
    bestehender Breitbandinfrastruktur geleistet wird, sowie welche Vorteile
    für die Endkunden gegenüber eventuell bestehenden Lösungen erreicht
    werden. Weiters ist im Antrag die durch das Projekt vorgesehene Verzahnung
    zwischen Infrastruktur und Diensten und deren gegenseitige Beeinflussung
    darzustellen. Im Antrag ist weiters darzulegen, wie sich die
    Infrastrukturinvestitionen aus Personal-, Investitions-, Sach-, Material-,
    Reise- und Drittkosten zusammensetzen.
7. Das unabhängige Bewertungsgremium kann ein Projekt von der Förderung 
    ausschließen (KO-Kriterien) falls entweder 1) im Antrag keine zusätzlichen
    oder qualitativ verbesserten Aktivitäten im Vergleich zum Einreichzeitpunkt
    beschrieben sind, oder 2) in Relation zur beantragten Förderung keine
    Ergebnisse im öffentlichen Interesse zu erwarten sind.
8. Ein Projektantrag muss mindestens 100 von 200 möglichen
    Bewertungspunkten gemäß Evaluierungsbogen erreichen, um für
    eine Förderung in Frage zu kommen.
9. Bei Projekten, die wiedereingereicht werden, ist das im Kapitel 1 zu erwähnen
    und darzulegen, welche Änderungen eingebracht wurden.


Projektdauer

6 bis 36 Monate


Antragsberechtigte

1. natürliche Personen
2. juristische Personen wie insbesondere:
    • Vereine
    • Kapitalgesellschaften
    • Universitäten gemäß § 6 Universitätsgesetz 2002;
    • vom Bund verschiedene juristische Personen als Erhalter von 
      Fachhochschul-Studienlehrgängen und Fachhochschulen
3. Personengesellschaften des bürgerlichen und des Handelsrechts wie 
    insbesondere:
    • die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)
    • die offene Handelsgesellschaft (OHG)
    • die Kommanditgesellschaft (KG)
    • die Europäische Wirtschaftliche Interessensvereinigung (EWIV)


Förderungsart

Nicht rückzahlbare Zuschüsse


Förderintensität und -höhe

  • bis zu 50% der Projektkosten für Projekte mit einem Anteil von Infrastrukturinvestitionen im Sinne des Thema 1, Punkt a) und b) von mehr als 70 % vom Gesamtprojekt auf Basis der De-Minimis Verordnung bzw. der Kleinbeihilfen-Regelung
  • sonst bis zu 25% der Projektkosten auf Basis der De-Minimis Verordnung bzw. der Kleinbeihilfen-Regelung

Falls der maximale Rahmen von 500.000,- Euro für Kleinbeihilfen oder 200.000,- Euro von De-Minimis ausgeschöpft wurde, können kleinere und mittelständische Unternehmen stattdessen auf Basis der EU- Investitions- und Beschäftigungsbeihilferegelungen für KMU gefördert werden:

  • bis zu 20% der Projektkosten für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro und einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro auf Basis der EU- Investitions- und Beschäftigungsbeihilferegelungen für KMU.
  • bis zu 10 % der Projektkosten für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von höchstens 250 Mio. Euro und einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro auf Basis der EU- Investitions- und Beschäftigungsbeihilferegelungen für KMU.

Die Förderintensität beträgt mindestens 5.000,- Euro und bis zu 500.000,- Euro.


Fördermittel

In der dritten Ausschreibung von AT:net Phase 2 sollen bis zu € 2.600.000,-- vergeben werden. Wobei für das Themenfeld unter 1.a und 1.b 1,6 Mio. Euro als Budgetlinie reserviert sind. Für Themenfeld 1.c und die Themenfelder 2 bis 9 sind 1,0 Mio Euro als Budgetlinie reserviert. Sollte das reservierten Budget nicht in voller Höhe ausgeschöpft werden, so kann der Rest auf Projekte auf der Reserveliste zur selben Ausschreibung aufgeteilt werden.


Antragstellung

Termine
Programmslaufzeit                                           2007 bis 2013
Ausschreibungseröffnung:                              2. Juli 2010 Abgabefrist:                                                         11. Oktober 2010, 12:00 Uhr
Sitzung des Bewertungsgremiums:              16. - 18. November 2010
Termin der Förderzusagen:                             vor Ende Dezember 2010

Abgabe 
11. Oktober 2010,
Einlangend bis 12 Uhr unter
https://ecall.ffg.at/

Weitere Informationen

Auf der Homepage unter www.ffg.at/atnet und insbesondere im Leitfaden,
telefonisch unter 057755 – 5021 und per E-Mail an at.net@ffg.at

Programmverantwortung
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Sektion V / Abteilung Infra7 – Postregulierung,
Informationsgesellschaft, Gemeinwirtschaftliche Leistungen
Ghegastraße 1, 1030 Wien,
Ing. Mag. Alfred Ruzicka
+43 (0) 1 797 31 Durchwahl 4700

Programm-Management
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)
Bereich Thematische Programme
Sensengasse 1, 1090 Wien

Programm-Management
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)
Bereich Thematische Programme
Sensengasse 1, 1090 Wien
Fax: +43 (0) 57755 Durchwahl 95021
at.net@ffg.at

DI Jan-Martin Freese
Telefon: +43 (0) 57755 Durchwahl 5021
E-Mail: jan.freese@ffg.at

DI Mag. Gerhard Bruckner
Telefon: +43 (0) 57755 Durchwahl 4203

DI Dr. Rita Litauszky
Telefon: +43 (0) 57755 Durchwahl 4209

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