Gemeinsame Förderprogramme (Artikel 169)
Die Koordinierung von nationalen Förderprogrammen nach Artikel 169 ist eine wesentliche Initiative im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm.
Das Ziel dieser Initiative ist, die Beteiligung der Europäischen Gemeinschaft an nationalen Förderprogrammen, die von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführt werden, zu unterstützen.
Aktivitäten, basierend auf Artikel 169 müssen folgenden Kriterien entsprechen:
- Relevanz für die Ziele der EU
- Europäischer Mehrwert
- Bedeutung des Ziels für das Rahmenprogramm
- bereits vorhandene Grundlage
- Angemessenheit von Art. 169 als bestgeeignetes Mittel zu Erreichung der Ziele
Die Europäische Kommission ist verantwortlich für die Umwandlung jeder Initiative in einen formellen Projektvorschlag (Proposal) nach Art. 169, der in einem Mitentscheidungsverfahren (co-decision) gemeinsam von Europäischem Rat und dem Europäischen Parlament beschlossen wird.
Im 7. EU-Rahmenprogramm wurden bisher zwei Maßnahmen nach Artikel 169 gestartet:
- EUREKA Eurostars, ein gemeinsames Forschungsprogramm für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU),
- sowie die Initiative Ambient Assisted Living (AAL). Österreich ist an beiden Maßnahmen beteiligt.