COIN - Programmlinie "Kooperation und Netzwerke"

START DER 4. AUSSCHREIBUNG: 1.7.2010

COIN - Cooperation & Innovation - ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) und des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ). COIN zielt darauf ab, die Innovationsleistung Österreichs durch bessere und breitere Umsetzung von Wissen in Innovation, zu verbessern.

Mit der Programmlinie "Kooperation und Netzwerke" wird Technologietransfer in Unternehmenskooperationen gefördert. Im Mittelpunkt steht dabei die Entwicklung und Durchführung innovativer Technologietransfer-Projekte zur Stärkung der Innovationskraft und Hebung der F&E-Leistung der Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft (v.a. KMU). Dabei soll die Nutzung externer Ressourcen für KMU verbessert werden, insbesondere der Zugang zur Expertise in Forschungseinrichtungen (Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen) um den qualitativen Output der Unternehmen zu verbessern.

Zielgruppe und Teilnahmeberechtigung:

Als projektverantwortliche Konsortialführer sind folgende AntragstellerInnen zugelassen:

Unternehmen (Unternehmen im Sinne von "Kooperation und Netzwerke" sind privatwirtschaftlich organisiert, stehen im Wettbewerb und üben selbständige, auf den Austausch von Waren oder Dienstleistungen gerichtete Tätigkeiten aus)
Einrichtungen des Technologietransfers bzw. Intermediäre (als Intermediäre werden hier u.a. Impulszentren (Technologie-, Innovations- und Gründerzentren), Kompetenzzentren, Science Parks, Transferstellen der Fachhochschulen, etc. verstanden)
F&E-Einrichtungen (universitär und außeruniversitär), sowie kooperative Forschungseinrichtungen

Nicht teilnahmeberechtigt sind:

Öffentliche Einrichtungen (Länder, Gemeinden, Einrichtungen des Bundes)
Privatuniversitäten (Privatuniversitäten, die gemäß dem Bundesgesetz über die Akkreditierung von Bildungseinrichtungen als Privatuniversitäten - Universitäts-Akkreditierungsgesetz - UniAkkG, akkreditiert wurden, dürfen gemäß §8 UniAkkG keine geldwerten Leistungen des Bundes erhalten. Dementsprechend sind diese Privatuniversitäten nicht teilnahmeberechtigt).
Zur Information: Allfällige Drittleistungen (max. 40% der förderbaren Gesamtkosten) von Privatuniversitäten sind nicht ausgeschlossen!

    • Start der Ausschreibung: 1. Juli 2010
      Einreichschluss: 12. November 2010

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    • Nationale Kooperationen:
      Max. 60 % der förderbaren Gesamtkosten

      Internationale Kooperationen (Südost- und Osteuropa):
      Max. 75% der förderbaren Gesamtkosten

      • Absolut: max. 500.000 EUR für die gesamte Laufzeit eines Projektes

      • Projekte mit einer Gesamtsumme von weniger als 100.000 EUR förderbaren Kosten können nicht gefördert werden.

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    • Forschung und Entwicklung

      Vorbereitung der Markteinführung

      Machbarkeitsstudien

      Aufbau/Verbesserung von (Forschungs-)Infrastruktur

      Vernetzung

      Technologietransfer

      Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen

      Genderaktivitäten

      Demonstrationsvorhaben

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    • Voraussetzung für die Einreichung eines Förderungsantrags ist ein Konsortium bestehend aus

      Nationale Kooperationen:
      - Mind. 3 Unternehmen (davon mind. 2 KMU)

      Internationale Kooperationen (Südost- und Osteuropa):
      - Mind. 4 Unternehmen (davon mind. 3 KMU)
      - davon mind. 2 in Österreich und mind. 2 in der möglichen Partnerregion (die Liste der Partnerregionen wird im Anhang des Leitfadens veröffentlicht).

      Der Antrag wird vom projektverantwortlichen Konsortialführer eingereicht, der im Zuge der Einreichung dem Förderungsgeber namhaft zu machen ist.

      Wichtiger Hinweis: Verbundene Unternehmen (Mutter- und Tochterunternehmen) zählen hinsichtlich der für Förderungsanträge der Ausschreibung "Kooperation und Netzwerke"-erforderlichen Mindestanzahl an Konsortialpartnern nur als ein Konsortialpartner.

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    • Maschinenbau, Automatisierung, Mess- und Prüftechnik

      Materialwissenschaften, Werkstofftechnologien

      Informations- und Kommunikationstechnologien, Telematik

      Elektrotechnik, Elektronik

      Mikro- und Nanotechnologie

      Biowissenschaften, Lebensmitteltechnik

      Land- und Forstwirtschaft, Veterinärmedizin

      Gesundheitswesen, Humanmedizin, Medizintechnik

      Umwelt, nachhaltiges Wirtschaften

      Energie

      Verkehr, Transportwesen, Fahrzeugtechnik, Bahn- und Schiffstechnologien

      Luftfahrt

      Raumfahrt, Weltraumtechnik

      Sicherheitsforschung

      Bauwirtschaft

      Sozial- und Wirtschaftswissenschaften

      Geisteswissenschaften

      Natur- und Formalwissenschaften (Physik, Chemie, Mathematik)

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    • COIN wird im Auftrag des BMVIT und des bmwfj durchgeführt.

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