generation innovation Praktika – Ausschreibung 2010


Die Ausschreibung endete am 30. Juli 2010, 12:00.


Von 2. August bis 15. Oktober 2010 können die Endberichte eingereicht werden. Um den Endbericht einreichen zu können müssen alle eingereichten Praktika beendet worden sein.
Die Einreichung erfolgt rein elektronisch über eCall, wo Sie Ihren Antrag um die Endberichtsinfos ergänzen. Gehen Sie im eCall unter "Projekte verwalten" auf Ihren eingereichten Antrag, um zur Endberichtseingabe zu gelangen.

Die Einreichfrist für den Endbericht endet am 15. Oktober 2010 um 12:00.
Die genaue Anleitung zum Endbericht finden Sie hier.


Fragen und Antworten zum Endbericht 2010:
 


Muss der Endbericht auch postalisch geschickt werden?
Nein. Der Endbericht wird rein elektronisch über eCall eingereicht.

Was ist zu tun, wenn sich der Zeitraum des Praktikums geändert hat?
Sie sind verpflichtet, den geänderten Zeitraum im Endbericht anzugeben. Die Förderungskriterien müssen dabei weiterhin erfüllt sein.

Was ist zu tun, wenn sich der/die PraktikantIn geändert hat?
Sie sind verpflichtet, die Daten der/des neuen Praktikanten/in im Endbericht anzugeben. Die Förderungskriterien müssen dabei weiterhin erfüllt sein.

Welche Nachweise müssen für den Endbericht eingereicht werden?
Die Endberichtslegung erfolgt rein elektronisch. Sämtliche Belege zum Praktikum (z.B. Gehaltszettel) werden nicht an die FFG übermittelt, müssen jedoch gemäß FTE-Richtlinien aufbewahrt werden. Für eine Stichprobe ist eine Prüfung vor Ort vorgesehen.

Ich wurde informiert, dass es für meine eingereichten Praktika noch keine Fördermittel gibt. Soll ich den Endbericht trotzdem einreichen?
Wenn das Praktikum programmkonform durchgeführt wurde, empfehlen wir auf jeden Fall den Endbericht einzureichen, da noch Mittel frei werden können.

Bis wann muss der Endbericht eingereicht werden?
Die Einreichfrist endet am 15. Oktober 2010 um 12:00.

Ich habe mehrere Praktika im Antrag eingereicht, jedoch eines/mehrere nicht durchgeführt. Was ist zu tun?
Sie können dies im Endbericht angeben. Für diese Praktika erhalten Sie keine Förderung.



Fragen und Antworten zur Ausschreibung 2010:


Was wird gefördert?
Im Rahmen der Ausschreibung der "generation innovation Praktika" werden hochwertige Ferialpraktika für SchülerInnen im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich mit 1.000,- Euro je PraktikantIn gefördert.

Welche Kriterien muss ein Praktikum erfüllen?  

  • Bestehende F&E-Aktivität als Rahmen für das Praktikum
  • Schwerpunkt Technik oder Naturwissenschaften
  • Direkte Mitarbeit, echte Teilaufgaben in F&E-Aktivität (nicht rein administrativ oder kaufmännisch)
  • Hochwertige Betreuung des/der PraktikantIn
  • Sozialversicherungsanmeldung (kein Werkvertrag möglich)
  • Beschäftigungsausmaß: mind. 28,5 Wochenstunden
  • Mindestens 700 Euro Bruttomonatsentgelt
  • Der Antrag muss vor Beginn des (ersten) Praktikums im eCall angelegt (begonnen) werden.
  • Der/die PraktikantIn muss mindestens das 15. Lebensjahr vollendet haben.
  • Ausstellungsdatum des letzten Zeugnisses, auch Maturazeugnis: nicht vor 2009.
  • Besuch einer österreichischen Schule

Wann müssen die Praktika stattfinden?
Die Praktika müssen im Zeitraum von 1. Juni bis 30. September 2010 stattfinden.

Wer kann einreichen?
Antragsberechtigt sind forschende Unternehmen, Universitäten und Forschungseinrichtungen, die im technischen oder naturwissenschaftlichen Bereich forschend oder innovativ tätig sind.

Wie reiche ich ein?
Die Einreichung erfolgt online im eCall (Elektronisches Einreichzentrum der FFG)
Der Antrag beinhaltet Angaben zur Organisation sowie Kurzbeschreibungen der Praktikumsinhalte und des Forschungsrahmens, innerhalb dessen die Praktika statt finden.

Bitte lesen Sie den Leitfaden zur Antragstellung und die FTE- Richtlinien.

Wie viele Praktika können gefördert werden?
Die Anzahl an förderbaren Praktikumsplätzen je Unternehmen / Forschungseinrichtung und je Antrag ist grundsätzlich unbeschränkt. Es gilt das First-come-first-served-Prinzip.

Alle relevanten Unterlagen zur Ausschreibung 

Zum eCall 


Der Ablauf im Überblick:

1. Sie legen einen Antrag im eCall an
Wenn Sie bereits eine/n Wunschkandidaten/in haben, können Sie diese/n sofort beim Praktikum eintragen.

Hinweis:
Es ist nur eine einmalige Registrierung (Stammdaten) erforderlich. Damit legen Sie gleichzeitig Ihr Benutzerkonto für alle zukünftigen Förderungsanträge bei der FFG an. (Details zur Anleitung siehe Leitfaden zur Antragstellung)

2. Wir prüfen Ihr beantragtes Praktikum
Die Prüfung erfolgt formal und inhaltlich gemäß den Förderungskriterien.

3. Sie suchen Ihre/n Praktikanten/in
Wenn Sie noch keine/n KandidatIn eingetragen haben, unterstützen wir Sie gerne bei der Suche nach geeigneten Personen, indem wir Ihr Praktikumsangebot auf der Praktikabörse der Initiative generation innovation veröffentlichen. Bewerbungen von interessierten SchülerInnen werden per E-Mail an den/die ProjektleiterIn weitergeleitet.

4. Sie schließen den Antrag im eCall ab
Bitte tragen Sie nach dem erfolgreichen Bewerbungsprozess Ihre/n Kandidaten/in im eCall ein.
Wir prüfen Ihren Antrag auf formale und inhaltliche Kriterien.

5. Sie erhalten Ihren Förderungsvertrag per Post.
Bitte retournieren Sie uns den gegengezeichneten Vertrag innerhalb der Frist von 4 Wochen.

6. Nach Durchführung des Praktikums / der Praktika reichen Sie den Endbericht ein
Der Endbericht zum Antrag beinhaltet die Formalbestätigung über die adäquate Durchführung der Praktika sowie ein Feedbackformular zum Förderungsprogramm. Die Einreichung erfolgt im eCall. Für den rechtzeitigen Eingang des Endberichts haben die AntragstellerInnen Sorge zu tragen. Es gilt der elektronische Zeitstempel im eCall.


Frist für die Einreichung des Endberichts per eCall:
2. August bis 15.Oktober 2010, 12:00 Uhr.

Wir überweisen nach erfolgreicher Formalprüfung des Endberichts die genehmigte Förderung auf Ihr Konto.

generation innovation Praktika

    • Start der Ausschreibung: 22. Jänner 2010 // Deadline 1: Einreichfrist für Anträge (vor Durchführung der Praktika): 30. Juli 2010, 12:00 Uhr // Deadline 2: Einreichfrist für Endberichte (nach Durchführung der Praktika): 15. Oktober 2010

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    • Die Höhe der Förderung beträgt pauschal 1.000,- Euro pro Praktikumsplatz.

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    • Forschung und Entwicklung

      Vorbereitung der Markteinführung

      Machbarkeitsstudien

      Aufbau/Verbesserung von (Forschungs-)Infrastruktur

      Vernetzung

      Technologietransfer

      Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen

      Genderaktivitäten

      Demonstrationsvorhaben

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    • Maschinenbau, Automatisierung, Mess- und Prüftechnik

      Materialwissenschaften, Werkstofftechnologien

      Informations- und Kommunikationstechnologien, Telematik

      Elektrotechnik, Elektronik

      Mikro- und Nanotechnologie

      Biowissenschaften, Lebensmitteltechnik

      Land- und Forstwirtschaft, Veterinärmedizin

      Gesundheitswesen, Humanmedizin, Medizintechnik

      Umwelt, nachhaltiges Wirtschaften

      Energie

      Verkehr, Transportwesen, Fahrzeugtechnik, Bahn- und Schiffstechnologien

      Luftfahrt

      Raumfahrt, Weltraumtechnik

      Sicherheitsforschung

      Bauwirtschaft

      Sozial- und Wirtschaftswissenschaften

      Geisteswissenschaften

      Natur- und Formalwissenschaften (Physik, Chemie, Mathematik)

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    • Das Programm wird von der FFG im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) abgewickelt.

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