Basisprogramm - Einreichung und Abwicklung
Antragstellung
Die Projektförderung im Basisprogramm der FFG kann jederzeit beantragt werden. Erforderlich ist ein Fördernsuchen via eCall mit genauer Darstellung des Projekts. Dies beinhaltet:
- eine klar formulierte Zielvorgabe mit detailliertem Arbeitsplan
- eine Kosten-/Nutzenschätzung
- einen Finanzierungsplan.
Der Antrag wird von ExpertInnen der FFG Basisprogramme geprüft und dem Beirat zur Förderungsentscheidung vorgelegt. Die Bearbeitungszeit beträgt im Schnitt 10 bis 12 Wochen.
Abwicklung der Förderung
Über die Förderung der Projekte entscheidet der Beirat im Rahmen von 7 x jährlich stattfindenden Förderungssitzungen. Bei einer positiven Förderungsentscheidung werden in einem Förderungsübereinkommen die Höhe der genehmigten Projektkosten, die Höhe der Förderung, der Förderungszeitraum sowie zusätzliche Bedingungen und Auflagen festgehalten.
Die erste Rate – 50 % der bewilligten Förderungssumme – wird nach Unterzeichnung des Förderungsübereinkommens ausbezahlt.
Prüfung und Endkontrolle
Wenn 50 % der Projektkosten erreicht sind, ist ein Zwischenbericht zu legen. Bei antragsgemäßer Projektentwicklung erfolgt die Auszahlung der zweiten Rate (30 %).
Spätestens 3 Monate nach Ende des genehmigten Förderungszeitraumes sind ein fachlicher Endbericht und eine Endabrechnung vorzulegen. Es erfolgt eine technische Endkontrolle sowie eine Rechnungsprüfung beim Antragsteller, um sicherzustellen, dass die Förderungsmittel auch widmungsgemäß verwendet wurden. Die widmungsgemäße Verwendung wird in Form eines "Entlastungsschreibens" bestätigt. Die Auszahlung der Schlussrate (20 %) kann erfolgen. Bei einer nicht widmungsgemäßen Verwendung der Förderungsmittel muss mit einer Rückforderung gerechnet werden.
Projektfortsetzung (für mehrjährige Projekte)
Im Basisprogramm werden Projekte grundsätzlich Projekte nur in Jahresschritten gefördert. Förderungsverträge laufen daher in der Regel nur ein Jahr (nicht identisch mit dem Kalenderjahr).
Bei längerer Projektdauer sind jeweils Fortsetzungsanträge einzureichen.