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Basisprogramm - Vorgaben und Kriterien

Bei jedem zur Förderung vorgelegten Projekt werden technische und wirtschaftliche Aspekte, die für eine Förderung maßgeblich sind, untersucht und bewertet. Die eingereichten Projekte werden auf Basis dieser allgemeinen Kriterien nach einem detaillierten Punktesystem beurteilt. Eine detaillierte Darstellung der Förderungskriterien steht im Leitfaden zum Basisprogramm zur Verfügung.

Die Förderungskriterien betreffen in technischer Hinsicht insbesondere den Innovationsgehalt (Technologische Neuheit) und den technischen Schwierigkeitsgrad (Technologisches Entwicklungsrisiko) des geplanten Projektes. In wirtschaftlicher Hinsicht liegt das Hauptaugenmerk auf der Verwertungsmöglichkeit der Entwicklung für den Antragsteller und in seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Zusammenfassend gelten folgende Vorgaben

  • Das angestrebte Ziel muss ein wesentliches Neuheitselement aufweisen, d.h. es darf nicht bloß vorhandene Produkte oder Verfahren nachahmen oder unwesentlich (z. B. durch reine "Kosmetik") verbessern.
  • Es muss ein Risiko bestehen, dass das Projekt aus technischer Sicht nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann.
  • Das Projekt selbst darf nicht bloß eine Idee sein, sondern muss ein genau festgelegtes Ziel und einen detaillierten Arbeitsplan aufweisen, die im Antrag genau dargestellt sind.
  • Durch die Förderung soll der Bewerber in die Lage versetzt werden, seine Forschungsaktivität zu erweitern oder zu beschleunigen.
  • Die wirtschaftlichen und technischen Vorteile müssen durch ungefähre Kosten-/Nutzenabschätzungen bezifferbar sein.
  • Die Projektgröße muss in einer vertretbaren Relation zur Leistungsfähigkeit des Einreichers stehen.
  • Auch volkswirtschaftlich und gesellschaftlich relevante Kriterien werden bewertet.
     

Beihilfenpolitik - Basisprogramme und "de minimis"?

Staatliche Beihilfen sollen die wirtschaftliche Effizienz fördern und damit zu nachhaltiger Wirtschaftsentwicklung und Beschäftigung beitragen. Am 22. November 2006 wurde von der Europäischen Kommission der neue Gemeinschaftsrahmen für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen angenommen ( Link zur Mitteilung ).

Gemäß dieser Regelung sind staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FEuI) unter Wahrung der max. zulässigen Obergrenzen wettbewerbsrechtlich möglich. Das Programm FFG Basisprogramme basiert auf den FFG Richtlinien, die als Basis den FEuI-Gemeinschaftsrahmen haben.

Bei den Förderungen im Rahmen des Programms FFG Basisprogramme handelt es sich nicht um de minimis-Beihilfen.