Förderkriterien: Innovationsscheck Plus € 10.000,-
Mit dem Innovationsscheck Plus können Leistungen von Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bezogen werden.
Die Leistungen können sein:
- Forschungsbasierte Ideenstudien (wie beispielsweise Konzeptentwicklungen, thematisch und technologisch offene bzw. auch nicht technologische Vor- und begleitende Studien, Vorarbeiten für technologische Problemlösungen) sowie Forschungsarbeiten zur Umsetzung innovativer Ideen
- Vorbereitungsarbeiten für ein Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (inkl. Analysen zur Vollständigkeit von technischen Lösungsansätze sowie deren Ausarbeitung)
- Entwicklung von neuartigen Algorithmen und Methoden
- Vorbereitung und Einleitung von patentierbaren Entwicklungen
- Unterstützung bei der Prototypenentwicklung (z.B. Wissenschaftliche Begleitung bei der Durchführung von Funktionstests und anschließenden Optimierungsarbeiten)
- Konzepte für technisches Innovationsmanagement (v.a. im Zusammenhang mit Analysen zum Innovationspotential des Unternehmens)
Nicht förderbar sind:
- Aufträge oder Evaluierungen ohne Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationscharakter sowie reine Mess- und Prüfaufträge
- Aufträge, für deren Abwicklung die wissenschaftliche Expertise einer Forschungseinrichtung nicht erforderlich ist
- Projektkonstellationen, bei denen die Forschungseinrichtung als Vermittler für Dritte fungiert bzw. selbst keine ausgewiesene Expertise im fachlichen Bereich besitzt
- Investitionen in Anlagen und Betriebsmittel (Ankauf von Soft- u. Hardware etc.)
- Marktforschung (Meinungsumfragen), Marktstudien (Marktrecherchen, Konkurrenzanalysen), Marketing und Vermarktungsstudien sowie Werbung
- Reine Literatur- und Patentrecherchen
- Recherchen zum Stand der Technik
- Erstellung von Business- und Finanzplänen
- Standard-Trainings, Standard-Dienstleistungen
- Besuch von Lehrveranstaltungen, Stipendien
- Förderungsberatung und Antragserstellung
- Vorhaben, die vor Antragsstellung in Auftrag gegeben worden sind
Formale Voraussetzungen
- Sie sind ein kleines bzw. mittleres Unternehmen (KMU) mit …
… einem Jahresumsatz 0 bis 50 Mio. Euro,
… einer Bilanzsumme 0 bis43 Mio. Euro,
… MitarbeiterInnenanzahl 0 bis 250,
… und einer maximalen Beteiligung eines Großunternehmens von 25 %; - Sie haben in den vergangenen drei Steuerjahren höchstens € 200.000,- an Beihilfen aus "de minimis"- Programmen erhalten;
- Sie hatten in den letzten fünf Jahren mit der Forschungseinrichtung Ihrer Wahl kein Vertragsverhältnis im Rahmen eines F&E-Projektes;
- gegen Ihr Unternehmen ist kein Insolvenzverfahren anhängig;
- Sie haben in diesem Jahr noch keinen Innovationsscheck bezogen.
Sie hatten in den letzten fünf Jahren mit der Forschungseinrichtung Ihrer Wahl kein Vertragsverhältnis im Rahmen eines F&E-Projekte. Eine Beantragung eines Innovationsschecks € 10.000,- mit der gleichen Forschungseinrichtung ist einmalig, in einem darauffolgenden Kalenderjahr, nach Abschluss eines Innovationsschecks € 5.000,- möglich.