Headquarter Strategy - Weiter Informationen
Das Programm spricht ein wesentliches Ziel der österreichischen Innovationspolitik an, nämlich Österreich als Standort für den Sitz international tätiger Unternehmen attraktiver zu machen. Es zielt auf den nachhaltigen Auf- und Ausbau neuer Forschungs- und Entwicklungskompetenz und damit die Stärkung und Ansiedlung echter Headquarterfunktionen in Österreich.
+++ WICHTIGER HINWEIS, 11.3.2011
Bedingt durch ein Redesign der Programmlinie Headquarter Strategy sind dzt. keine Neuanträge möglich. Fortsetzungsanträge werden unter den bekannten Rahmenbedingungen abgewickelt.
Zielgruppe und Teilnahmeberechtigung
International agierende Unternehmen, die in Österreich wirtschaftlich tätig sind (Klein-, Mittel- und Großunternehmen), wenn sie
- ihre F&E-Zentralen in Österreich ansiedeln oder wesentlich erweitern, sofern in diesem Zusammenhang ein Forschungsprogramm definiert wurde, aus dem konkrete Forschungsprojekte vorgelegt werden. Die Förderung bezieht sich allein auf diese Forschungsprojekte
- sich in ihren F&E Aktivitäten neuen Forschungsthemen zuwenden und in diesem Zusammenhang ihre Forschungskompetenz und ihr Forschungsvolumen in einem wesentlichen Innovations- und Technologiesprung ausweiten
- ihre bestehenden F&E Aktivitäten in einem zukunftsträchtigen Themenfeld erheblich und nachhaltig verstärken und in diesem Zusammenhang ihre Forschungskompetenz und ihr Forschungsvolumen in einem wesentlichen Innovations- und Technologiesprung ausweiten
Förderung und Abwicklung
Die Förderungsabwicklung ist im Gegensatz zur Projektförderung im Rahmen der Basisprogramme der FFG mehrjährig.
Die FFG Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen gemäß den FFG Richtlinien bis max. 50 % der Gesamtkosten (Förderungspraxis: 35 %).
Die Projekteinreichungen werden einer Beurteilung der ExpertInnen im Bereich Basisprogramme gemäß erweitertem Kriterienkatalog unter allfälliger Einbeziehung von externen ExpertInnen unterzogen. Die Förderungsmittelvergabe erfolgt durch die Entscheidungsgremien der FFG unter Einbindung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) in den Entscheidungsprozess.