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Headquarter Strategy - Weiter Informationen

In der Programmlinie Headquarter Strategy werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte gefördert, wenn in deren Rahmen Forschungs- und Entwicklungsbereiche mit eigenständiger Verantwortung in Österreich neu aufgebaut oder nachhaltig und substantiell erweitert werden. Die Programmlinie richtet sich an international agierende Unternehmen, die in Österreich wirtschaftlich tätig sind.

Das Programm spricht ein wesentliches Ziel der österreichischen Innovationspolitik an, nämlich Österreich als Standort für den Sitz international tätiger Unternehmen attraktiver zu machen. Es zielt auf den nachhaltigen Auf- und Ausbau neuer Forschungs- und Entwicklungskompetenz und damit die Stärkung und Ansiedlung echter Headquarterfunktionen in Österreich.

 

+++ WICHTIGER HINWEIS, 11.3.2011

Bedingt durch ein Redesign der Programmlinie Headquarter Strategy sind dzt. keine Neuanträge möglich. Fortsetzungsanträge werden unter den bekannten Rahmenbedingungen abgewickelt. 
 

Zielgruppe und Teilnahmeberechtigung

International agierende Unternehmen, die in Österreich wirtschaftlich tätig sind (Klein-, Mittel- und Großunternehmen), wenn sie

  • ihre F&E-Zentralen in Österreich ansiedeln oder wesentlich erweitern, sofern in diesem Zusammenhang ein Forschungsprogramm definiert wurde, aus dem konkrete Forschungsprojekte vorgelegt werden. Die Förderung bezieht sich allein auf diese Forschungsprojekte
  • sich in ihren F&E Aktivitäten neuen Forschungsthemen zuwenden und in diesem Zusammenhang ihre Forschungskompetenz und ihr Forschungsvolumen in einem wesentlichen Innovations- und Technologiesprung ausweiten
  • ihre bestehenden F&E Aktivitäten in einem zukunftsträchtigen Themenfeld erheblich und nachhaltig verstärken und in diesem Zusammenhang ihre Forschungskompetenz und ihr Forschungsvolumen in einem wesentlichen Innovations- und Technologiesprung ausweiten
     

Förderung und Abwicklung

Die Förderungsabwicklung ist im Gegensatz zur Projektförderung im Rahmen der Basisprogramme der FFG mehrjährig.

Die FFG Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen gemäß den FFG Richtlinien bis max. 50 % der Gesamtkosten (Förderungspraxis: 35 %).

Die Projekteinreichungen werden einer Beurteilung der ExpertInnen im Bereich Basisprogramme gemäß erweitertem Kriterienkatalog unter allfälliger Einbeziehung von externen ExpertInnen unterzogen. Die Förderungsmittelvergabe erfolgt durch die Entscheidungsgremien der FFG unter Einbindung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) in den Entscheidungsprozess.