Informationen für:

Salzburger Forschungsinitiative

Mit September 2008 ist die Förderungskooperation zwischen der FFG und dem Land Salzburg erfolgreich gestartet. Durch diese Kooperation erhöht sich die Projektfinanzierung bei Salzburger Unternehmen auf 70 % der Projektkosten. Diese Förderung wird durch erhöhte FFG-Darlehen, welche vom Land Salzburg mitfinanziert sind, ermöglicht. Die Kooperation läuft bereits in einer 2. Phase bis Ende 2011.

Die Gesamtabwicklung liegt im Bereich Basisprogramme der FFG, d. h. Unternehmen müssen keinen gesonderten Antrag mehr stellen. Bei positivem Beschluss durch den FFG-Beirat der Basisprogramme wird ein gemeinsamer Förderungsvertrag erstellt, die Projektprüfung und Auszahlung der Mittel erfolgt durch die FFG.

Wer wird gefördert?
• Unternehmen mit Forschungsschwerpunkt (Projektstandort) Salzburg
• Arbeitsgemeinschaften solcher Unternehmen
• EinzelforscherInnen oder private Forschergruppen sowie
• Forschungseinrichtungen mit Standort Salzburg

Was wird gefördert?
Förderbar sind wirtschaftlich verwertbare, anwendungsorientierte Forschungsprojekte, insoweit die Forschungstätigkeit schwerpunktmäßig in Salzburg erbracht wird. Förderbare Kosten sind alle dem Projekt zurechenbaren Aufwendungen, die direkt, tatsächlich und zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) für die Dauer der Forschungstätigkeit entstehen.

Wie erfolgt die Einreichung?
Für die Einreichung und Abwicklung der Projekte gelten die selben Richtlinien, Bedingungen, Vorlagen im eCall und Kriterien wie für die Projektförderung im Basisprogramm der FFG.