+++ Aktueller Hinweis +++
Um eine mit CORNET II zeitlich abgestimmte Begutachtung der Anträge zu gewährleisten, sollte die nationale Einreichung im Collective Research-Programm zeitnah zur Deadline des CORNET-Calls erfolgen.
Die FFG beteiligt sich ab dem 39. Call der Initiative CORNET II nicht mehr unmittelbar als Partnerin.
Interessenten aus Österreich können jedoch einen Antrag im Rahmen von Collective Research stellen.
- Hierbei sollte ersichtlich gemacht werden, dass die Arbeiten im Rahmen einer Partnerschaft in CORNET II durchgeführt werden sollen.
- Wesentlich für eine Zusammenarbeit in CORNET II ist, dass es eine Förderzusage von österreichischer Seite gibt.
- Österreichische Antragstellende müssen auch Teil des Projektkonsortiums sein und den Konsortialvertrag unterzeichnen.
Die Rolle als Konsortialführer ist von österreichischer Seite hierbei nicht möglich. Bezüglich der Unternehmensbeteiligungen sind weiterhin 3 Klein- und Mittelunternehmen (KMU) ausreichend. Die Förderquote von 65 % (reiner Zuschuss) bleibt bestehen. Falls Partner in CORNET II nicht gefördert werden sollten, ist es möglich, dass das Projekt von österreichischer Seite durchgeführt wird.
Worum geht es bei der Initiative CORNET II?
Mit dem Förderungsangebot CORNET II werden folgende konkrete Ziele verfolgt:
- Erhöhung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit einer österreichischen Branche bzw. eines österreichischen Unternehmensclusters
- Stärkung der Wissensbasis von österreichischen Unternehmen (vornehmlich KMUs)
- Erarbeitung innovativer Lösungen von unternehmensübergreifender Relevanz (Lösung gemeinsamer Probleme)
Publizität, FAQs
Verbunden mit der Förderung ergibt sich eine Verpflichtung zur Veröffentlichung der Forschungsergebnisse in der Branche. Die Förderung erfolgt in der Regel über den Gesamtprojektzeitraum.