Laura Bassi 4.0 – Das Programm

Die 1. Ausschreibung des Programms Laura Bassi 4.0 richtete sich gezielt an Frauen, die Digitalisierung gestalten wollen. In der 2. Ausschreibung werden Organisationen adressiert, die einen Beitrag für eine chancengerechte digitale Zukunft leisten wollen.


Mit freundlicher Unterstützung des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW).


 

1. Ausschreibung Laura Bassi 4.0: Frauen gestalten chancengerechte Digitalisierung!

Das Programm Laura Bassi 4.0 richtet sich gezielt an Frauen, die Digitalisierung gestalten wollen. Es ermöglicht die Umsetzung von inter- und transdisziplinären Forschungs- und Innovationsvorhaben und soll durch Fokus auf chancengerechte Digitalisierung und Kooperation den Innovationsoutput österreichischer Unternehmen (insbesondere KMU) erhöhen. Gefördert werden Kooperationsnetzwerke, in denen Frauen mit Gestaltungsbereitschaft Digitalisierungsthemen mit hoher gesellschaftlicher Relevanz bearbeiten und damit zu mehr Chancengleichheit beitragen.

2. Ausschreibung Laura Bassi 4.0: Digitalisierung chancengerecht gestalten!

Das Programm Laura Bassi 4.0 richtet sich gezielt an Organisationen (insbesondere KMU), die eine chancengerechte digitale Zukunft gestalten wollen. Es ermöglicht die Umsetzung von F&E-Vorhaben mit dem Schwerpunkt der Projekttätigkeit am Schnittfeld von Digitalisierung und Chancengerechtigkeit unter Einbeziehung aller erforderlichen Personengruppen. Für die teilnehmenden Organisationen (insbesondere KMU) bietet die strukturierte Zusammenarbeit in einem nationalen bzw. internationalen F&E-Kooperationsnetzwerk die Möglichkeit, die Verbesserung der eigenen Innovationskompetenzen und -kapazitäten sowie des Innovationsoutputs voranzutreiben.

 

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung Österreich Fonds
Thema
Projektart
Finanzierung
national
Einreichung
Einreichung nach Ausschreibungs-Prinzip
Zielgruppe Zu den Zielgruppen zählen Unternehmen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Universitäten, Fachhochschulen, Privatuniversitäten, Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z.B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck) und sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen (Selbstverwaltungskörper, nicht profitorientierte Organisationen wie NPOs). Alle als FörderungswerberInnen zugelassenen Einrichtungen und Organisationen können Partner und als solche auch FörderungsnehmerInnen sein.
Was wird gefördert Gefördert werden Kooperationsnetzwerke, in denen Frauen mit Gestaltungsbereitschaft Digitalisierungsthemen mit hoher gesellschaftlicher Relevanz bearbeiten und damit zu mehr Chancengleichheit beitragen.
Min. / max. Förderung Min. 100.000,00 € Gesamtkosten / max. bis zu 500.000,00 €
Welche Kosten werden gefördert? Förderbare Kosten sind Personalkosten und sonstige projektbezogene Einzelkosten (FEI-Infrastruktur-Nutzung, Drittkosten, Reisekosten, Sach- und Materialkosten). Nähere Details zu den förderbaren Kosten sind im jeweils aktuellen Leitfaden zu finden.
Min. / max. Laufzeit 36 - 36 Monate
Verfügbarkeit von 19.10.2018 - 31.12.2024

Kontakt

Sonja KOPIC MA
Sonja KOPIC MA
Programmleitung

T 0043577552405