Digitale Transformation (geschlossen)

Ausschreibung im Rahmen der Wirtschafts- und Forschungsstrategie #upperVISION2030 des Landes Oberösterreich
Ausschreibung offen von 04.10.2021 12:00 bis 14.02.2022 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Land Oberösterreich
Im Rahmen der Wirtschafts- & Forschungsstrategie #upperVISION2030 stellt das Land Oberösterreich 4,76 Millionen Euro an Fördermitteln für kooperative Projekte im Themenbereich "Digitale Transformation" zur Verfügung.

Im Fokus der Ausschreibung stehen kooperative Projekte der experimentellen Entwicklung zum Thema "Digitale Transformation".

Die Projektvorschläge können zu folgenden Schwerpunkten eingereicht werden:

1. Technologieentwicklung
Dieser Schwerpunkt richtet sich an oberösterreichische Unternehmen, welche in Zusammenarbeit mit weiteren Unternehmen und Forschungseinrichtungen bereits implementierte digitale Lösungen entlang der Wertschöpfungskette weiterentwickeln wollen. Konsortialführer ist dabei das Unternehmen, das den Themenbereich / die Technologie in das Projekt einbringt und / oder definiert.

2. Technologietransfer
Dieser Schwerpunkt richtet sich an Oberösterreichische Forschungsinstitutionen, welche den Transfer und die Implementierung bestehender F&E-Lösungen in Unternehmen und / oder ganzen Branchen erreichen wollen. Die Konsortialführerschaft hat dabei jene Forschungsinstitution, welche den technologischen Ansatz bzw. die F&E-Lösung in das Projekt einbringt.

Die zur Verfügung stehenden Fördermittel teilen sich je zur Hälfte auf die beiden Schwerpunkte auf.

Neben den technologischen Aspekten ist auch die Adressierung der Auswirkungen der angestrebten Lösungen auf den Menschen und die betroffenen Organisationen sowie die Zuordnung zu den im Leitfaden angeführten Themenbereichen Voraussetzung.

Die eingereichte Projekte sollen folgende operative Ziele adressieren:

Ziel 1:

Das Projekt muss einen konkreten Beitrag leisten, um Forschungsergebnisse rasch in die wirtschaftliche Anwendung zu bringen und damit die Position von Oberösterreich im Bereich „Digitale Transformation“ weiter zu stärken und auszubauen. Fokus dabei ist die Entwicklung zukunftsweisender Produkte, Dienstleistungen, Tools und Verfahren. 

Ziel 2:

Das Projekt muss die Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Institutionen nachhaltig stärken und die Lücke zwischen Entwicklern und Anwendern / Umsetzern digitaler Lösungen schließen.

Ziel 3:

Das Projekt muss Potenzial für branchen- oder sektorübergreifende Lösungen, die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, Produkte oder die Erschließung neuer Märkte haben.

Ziel 4:

Die Auswirkungen der Projektergebnisse müssen in weiterer Folge in den beteiligten Unternehmen und Institutionen durch z. B.
-    interne Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter:innen
-    Änderung der Organisationsstruktur etc.
nachhaltig verankert werden

Zu fördernde Projekte sollen Wissen und Wertschöpfung in den beteiligten Unternehmen und Institutionen und in der Region Oberösterreich kreieren. Bei den Unternehmen sollen neue, digitale Technologien einerseits weiterentwickelt, andererseits in die Anwendung gebracht werden. Der Fokus ist jedenfalls auf die nachhaltige Implementierung entlang der internen / externen Wertschöpfungskette unter z. B. Einbindung von vor- und nachgelagerten Lieferanten / Kunden zu legen.

Gefördert werden oberösterreichische Organisationen und oberösterreichische Forschungseinrichtungen. Die Beteiligung nicht-oberösterreichischer Partner ist ohne Förderung möglich.
Konsortialführer sind entweder oberösterreichische Unternehmen (Schwerpunkt Technologieentwicklung) oder eine oberösterreichische Forschungseinrichtung (Schwerpunkt Technologietransfer).

Die Einreichung erfolgt über den FFG eCall. Einreichschluss ist der 14. Februar 2022 um 12:00 Uhr.

Kontakt

Dr. Olaf HARTMANN
Dr. Olaf HARTMANN
Beratung
T 0043577554902
DI Dr. Peter KERSCHL
DI Dr. Peter KERSCHL
Beratung
T 0043577555022
Mag. Erwin ECKHART MSc
Mag. Erwin ECKHART MSc
Kostenfragen
T 0043577556095
Mag. Alexander GLECHNER
Kostenfragen
T 0043577556082

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Leitfäden

Ausschreibungsleitfaden

Kostenleitfaden

Antragsformulare

Eidesstattliche Erklärung zum KMU Status

Hinweis: Einzelunternehmen, Vereine, Start-ups und ausländische Unternehmen müssen im Zuge der Antragseinreichung eine eidesstattliche Erklärung abgegeben. In der von der FFG zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

Muster für Konsortialvertrag