Patent.Scheck – Förderung, Bedingungen

Der direkte Weg zur Patentanmeldung
Patent.Scheck

Mit dem Patent.Scheck haben Sie einmal pro Jahr und Forschungsidee die Möglichkeit, mit einem nationalen Patentamt die Patentierbarkeit (verpflichtende Phase 1) abzuklären. Mit der Förderung können zusätzlich Leistungen wie zu Patentanmeldung und Patentmonitoring (optionale Phase 2) bezahlt werden. Die Kosten können sich auf bis zu maximal € 12.500,- belaufen. Die FFG übernimmt davon max. € 10.000,- (das sind 80 %). Klein- und Mittelunternehmen (KMU), Startups bzw. Unternehmen in Gründung können diese Förderung laufend und ohne Themeneinschränkung beantragen.

Worum geht es bei Patent.Scheck?

Der Patent.Scheck hilft KMU, rasch und mit professioneller Unterstützung abzuklären, ob ihre Innovationsidee patentierbar ist. Im Anschluss fördert er eine (inter)nationale Patentanmeldung, ebenso wie das Monitoring von Patentanmeldungen im Bereich der Innovationsidee.

Programmziele

Mit dem Förderungsangebot „Patent.Scheck“ wird die IP-Kompetenz von Startups sowie Kleinen und Mittleren Unternehmen gestärkt. Die Zusammenarbeit mit einem Patentamt verbessert für heimische KMU den Zugang zur Schutzrechtsexpertise, insbesondere zur frühzeitigen Analyse eines „freedom-to-operate“, zur effizienten Patentanmeldung und zur begleitenden Unterstützung ihrer Internationalisierungsaktivitäten.

Ausschreibungstermine

Bei Patent.Scheck ist die Einreichung laufend möglich. 

Abbildung zur Förderungsabwicklung der Phase 1 und Phase 2

Der Patent.Scheck kann einmal alle 12 Monate beantragt werden. Nach der Bewilligung des Patent.Schecks haben Sie ein Jahr Zeit, um interaktiv mit einem nationalen, recherchierenden Patentamt aus Europa die Patentierbarkeit abzuklären (verpflichtende Phase 1). Sollte eine Patentierbarkeit vom Patentamt empfohlen werden, so fördert der Patent.Scheck weitere zusätzliche Leistungen für Patentanmeldung und Patentmonitoring (optionale Phase 2).  Die Ratenauszahlung erfolgt nach den beschriebenen Phasen 1, 2 (Zwischenrate in der Höhe von max. 80 % der Phase 1-Kosten und Endrate von max. 80 % der Phase 2-Kosten).  

Eine europäische Patentanmeldung ist von der Patent.Scheck-Förderung ausgeschlossen. Eine klare Abgrenzung von Projektidee und -inhalt zu anderen F&E-Projekten des Unternehmens muss erkennbar sein (Prüfung auf Mehrfachförderung).

Themenschwerpunkte

Mit Projektinhalten aller Technologiefelder und Branchen, aber auch Querschnittsthemen mit Aktualitätswert, können KMU jederzeit einreichen. Die Antragstellung ist offen für alle Forschungsthemen - ob es sich um traditionelle oder ganz aktuelle Technologiefelder handelt (zB Digitalisierung, Klima, Umwelt, Mobilität, Energie, Kreislaufwirtschaft, Ökotechnologien, Nachhaltigkeit, Dekarbonisierung etc.). Auch die Transformation in Richtung einer nachhaltigen Wirtschaft wird unterstützt - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die insbesondere positive Klima- und Umweltauswirkungen generieren, und/oder soziale oder ökonomische Nachhaltigkeitsziele besonders berücksichtigen.

Nützen Sie auch unsere laufend aktuellen FAQ.

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber FFG - Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft
Thema
Projektart
Finanzierung
national
Einreichung
Einreichung jederzeit möglich
Zielgruppe Klein- und Mittelunternehmen (KMU), Startups bzw. Unternehmen in Gründung können diese Förderung laufend beantragen.
Auswahl durch laufende Begutachtung durch FFG
Was wird gefördert Gefördert werden bis max. 80 % der anerkennbaren Kosten (Gesamtkosten von maximal € 12.500,-).
Min. / max. Förderung 0 / € 10.000,-
Welche Kosten werden gefördert? Angaben zu den förderbaren Kosten finden Sie im Leitfaden zum Patent.Scheck und im FFG-Kostenleitfaden in der aktuellen Version.
Min. / max. Laufzeit 12 - 24 Monate
Verfügbarkeit von 03.10.2016 - laufend

Kontakt

Karin RUZAK
Karin RUZAK
Förderberatung
T 0043577551507
Gabriele KÜSSLER
Gabriele KÜSSLER
Förderberatung
T 0043577551504

Ausschreibungen