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Forschungscoach - Managementunterstützung für KU durch qualifizierte Betreuung

Der Forschungscoach bringt seine Betreuung und vor allem eigene F&E-Erfahrung in ein KU-Projekt im Basisprogramm ein. Er unterstützt damit das Management in der Durchführung des Projektes. Grundlage für eine Förderung der externen Kosten ist demnach eine Projektförderung im Basisprogramm sowie der Nachweis einer fachlichen Qualifikation des/der BetreuerIn (Lebenslauf).
Programmeigentümer/Geldgeber
Service Bereich Basisprogramme
Thema Humanressourcen, Informationstechnologie, Lebenswissenschaften, Material und Produktion, Mobilität, Sicherheit, Umwelt und Energie, weitere Themen, Weltraum
Zielgruppe KMU

Die Einreichung erfolgt durch Kleine Unternehmen (bis 50 MitarbeiterInnen, max. 10 Mio. Euro Umsatz/Bilanzsumme) im eCall.

Instrument Förderung
Projekttyp
Verfügbarkeit von 01.02.2011 - laufend
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Der Forschungscoach ist ein Baustein im KMU-Paket

Bei Kleinunternehmen können im Basisprogramm externe Kosten für eine Managementunterstützung bis zu € 6.000,-- pro Jahr enthalten sein. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das F&E-Vorhaben den technischen und wirtschaftlichen Förderkriterien entspricht. Dabei können Sie auch eine Kooperation mit Unternehmen und/oder Forschungseinrichtungen wie Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitären For­schungseinrichtungen eingehen.

5-Punkte-Checkliste zur Managementunterstützung in einem Projekt

Die Managementunterstützung im Projekt kann durch einen externen Betreuer erfolgen. Die fachliche Qualifikation muss aus dem Förderungsantrag mittels Lebenslauf hervorgehen. Vorausgesetzt wird eigene Erfahrung in der erfolgreichen Leitung und Durchführung von F&E-Projekten.

  1. Einreichung eines F&E-Projektes im Basisprogramm (inkl. Lebenslauf des Betreuers)
  2. Erfüllung der KU-Kriterien (bis zu 50 MitarbeiterInnen, 10 Mio. Euro Umsatz/Bilanzsumme)
  3. Anerkennung externer Projektmanagementkosten (Nachweis der Qualifikation)
  4. Drittkosten gem. Angebot und Abrechnung auf Stundenbasis zu Branchen üblichen Sätzen
  5. Kostenhöchstgrenze bis zu max. € 6.000,- pro Jahr