Förderbar sind Investitionsvorhaben betreffend den Ausbau hochleistungsfähiger Backhaul- Anbindungen von Insellösungen, bestehende und neue Mobilfunkbasisstationen und lokalen Netzen, durch die Lücken im Hinblick auf die flächendeckende Errichtung von NGA-fähigen Breitbandinfrastrukturen geschlossen werden.
Laufzeit der Vorhaben
3 Jahre
Höhe der Förderung
Mindestens 10.000 Euro Förderbetrag pro Projekt. Der maximale Förderbetrag wird durch die Höhe des Förderbudgets der jeweiligen NUTS3-Region bestimmt.
Finanzierungsart
Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Förderquoten in % der Projektkosten
Maximal 50 % der förderfähigen Projektkosten – mindestens 25 % sind aus Eigenmitteln aufzubringen
Wer ist förderbar?
außerhalb der österreichischen Bundesverwaltung stehende natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften des Zivil- und Unternehmensrechts mit Niederlassung in Österreich.
FördernehmerInnen müssen ab Beginn der Vertragslaufzeit bei der Rundfunk&Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) als Bereitsteller von Kommunikationsnetzen oder Betreiber von Kommunikationsdiensten gemeldet sein.
Besondere Anforderungen
Modernisierung bestehender Backhaul-Anbindungen sowie Aufbau und Anbindung neuer Mobilfunkbasisstationen, damit bestehende oder künftig zu errichtende NGA-Netze mit ausreichender Kapazität versorgt werden können (symmetrische Datenübertragungsraten von mehreren Gbit/s).
Einordnung in ein überregionales Konzept zur Errichtung eines Zugangsnetzes der nächsten Generation (NGA-Netz)
Erfüllung der besonderen Förderbedingungen lt. Sonderrichtlinie des BMVIT
Einreichmöglichkeit
Fixe Ausschreibungen / Wettbewerbsverfahren
Auswahlverfahren
Juryverfahren: Erstbegutachtung der Anträge durch nationale und internationale ExpertInnen. Die Förderempfehlung erfolgt durch ein Bewertungsgremium.
Adressierte Ziele
Durch die Modernisierung bestehender Backhaul Einrichtungen und durch den Aufbau und die Einbindung neuer Mobilfunkbasisstationen sollen bestehende oder künftig zu errichtende NGA-Netze mit ausreichender Kapazität versorgt werden können. Die auf Kupfer-, Koaxial-Leitungen oder Funk basierenden Anbindungen (Points of Presence – PoP) von Insellösungen, Mobilfunkbasisstationen und lokalen Netzen sind derart aufzurüsten, dass ultraschnelle Breitband-Hochleistungszugänge ermöglicht werden.
Damit unterstützt das Programm das zentrale Ziel der österreichischen Breitbandstrategie 2020: Die nahezu flächen- deckende Versorgung der Bevölkerung mit schnellen Breitbandzugängen mit Verbindungsgeschwindigkeiten von mindestens 100 Mbit/s.
Rechtsgrundlage
Sonderrichtlinie des BMVIT: Breitband Austria 2020 Backhaul