GigaApp FAQs
Inhaltsverzeichnis
2. Wer kann ein kooperatives Forschungsprojekt einreichen?
3. Wie verläuft die Einreichung und Entscheidung?
4. Anhand welcher Bewertungskriterien wird das Projekt beurteilt?
5. Welche Kosten werden gefördert?
6. Wie hoch ist die Förderung?
7. Gibt es spezifische Anforderungen zu dieser Förderung?
8. Gibt es einen Mustervertrag, den ich als Vorlage für Verträge mit Partnern verwenden muss?
1. Was ist ein kooperatives Forschungsprojekt in der Forschungskategorie „Experimentelle Entwicklung“ im Sinne der FFG?
Kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte sind Kooperationen mehrerer Konsortialpartner, die in einem gemeinsamen Projekt mit definierten Forschungs- und Entwicklungszielen (F&E-Ziele) zusammenarbeiten. Die F&E-Ziele sind im Ausschreibungsleitfaden definiert. Es kommt die Forschungskategorie Experimentelle Entwicklung zu Anwendung. Experimentelle Entwicklung beinhaltet den Erwerb, die Kombination, Gestaltung und Nutzung vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Die Experimentelle Entwicklung reicht maximal bis zur Demonstration des Prototyps(-systems) in Einsatzumgebung.
2. Wer kann ein kooperatives Forschungsprojekt einreichen?
BBA2030:GA richtet sich an Konsortien, die einerseits aus Technologieunternehmen, Netzbetreibern, Systemintegratoren und Forschungseinrichtungen, und andererseits aus Anwendern z.B. aus dem Produktions- und Dienstleistungsbereich bestehen, die ihren Betriebsstandort in Österreich haben. Es werden mit dieser Förderung auch Gemeinden und Gemeindeverbände i.R. ihrer privatwirtschaftlichen Tätigkeit angesprochen. Die Beteiligung ausländischer Partner ist ausgeschlossen, wenn diese keinen Unternehmensstandort in Österreich haben. Die Einreichung erfolgt durch den Konsortialführer.
3. Wie verläuft die Einreichung und Entscheidung?
Die Förderungsansuchen können bis zum Ende der Ausschreibung im eCall eingereicht werden. Das Förderungsansuchen wird anschließend auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Bei nicht erfüllten Formalvoraussetzungen und nicht behebbaren Mängeln scheidet das Förderungsansuchen aus dem Verfahren aus. Behebbare Mängel können in einer angemessenen Frist behoben werden. Nach der erfolgreichen Formalprüfung prüft ein unabhängiges Bewertungsgremium, bestehend aus nationalen und internationalen Experten die Förderansuchen und spricht auf Basis schriftlicher Gutachten eine Förderungsempfehlung inkl. allfälliger Auflagen aus. Das zuständige Bundesministerium trifft die Förderungsentscheidung auf Basis der Förderungsempfehlung des Bewertungsgremiums.
4. Anhand welcher Bewertungskriterien wird das Projekt beurteilt?
Es gelten die Bewertungskriterien für BBA2030:GA. Details können dem gültigen Ausschreibungsleitfaden für BBA2030:GA entnommen werden.
5. Welche Kosten werden gefördert?
Im Rahmen dieser Förderung wird die Entwicklung von Applikationen, Installation bzw. Inbetriebnahme und der Pilotbetrieb zu Demonstrationszwecken gefördert. Detaillierte Regelungen zu den förderungsfähigen Kosten und zur Abrechnung befinden sich im Ausschreibungsleitfaden, in Kapitel 4.1 und im Kostenleitfaden.
6. Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von bis zu 60 % der Gesamtprojektkosten. Die Höhe der Förderung hängt vom Organisationstyp und Organisationsgröße ab. Details dazu können Sie dem Ausschreibungsleitfaden entnehmen.
7. Gibt es spezifische Anforderungen zu dieser Förderung?
Die geförderten Forschungsprojekte dienen als Leuchtturmprojekte und haben daher hohe Ansprüche im Sinne einer Vorbildwirkung und Best-Practice. Daher sind die Projektergebnisse in geeigneter Weise den entsprechenden Branchen zu kommunizieren. Alle geplanten Maßnahmen zur Kommunikation der Projektergebnisse sind im Förderungsantrag darzulegen.
8. Gibt es einen Mustervertrag, den ich als Vorlage für Verträge mit Partnern verwenden muss?
Nein. Die FFG bietet zur Hilfestellung lediglich einen Muster-Konsortialvertrag an. Der Konsortialvertrag muss nicht vorgelegt werden.
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