Beteiligungsregeln in Horizon Europe

Mit den Horizon Europe-Beteiligungsregeln (engl. "Rules for Participation“) wird auf Gesetzesebene festgelegt, wer unter welchen Bedingungen am Rahmenprogramm "Horizon Europe" teilnehmen darf. Darüber hinaus enthalten sie Zusatzinformationen unter anderem zu Budget, Finanzinstrumenten, Open Access, Evaluierung, Förderfähigkeit von Kosten sowie geistigem Eigentum.

 

  • Durch einfachere Vorschriften sollen in Horizon Europe die Rechtssicherheit erhöht und der Verwaltungsaufwand verringert werden.
  • Dieselben Regeln für alle EU-Förderprogramme: Das Prinzip "single set of rules“ wird gestärkt und zusätzlich geschärft – alle Förderregeln basieren auf der Haushaltsordnung für den Gesamthaushalt der EU. Ausnahmen gibt es nur noch dort, wo es die Situation zwingend verlangt.
  • Bei den Personalkosten werden nicht bewährte Regelungen wie die "additional remuneration“ abgeschafft. Wo es sinnvoll und möglich ist, soll es vermehrt Pauschalzahlungen für ganze Projekte geben. Die, für die Projektpartner:innen geltende, übliche Kostenrechnungspraxis wird verstärkt berücksichtigt, wie z.B. bei der internen Leistungsverrechnung. Damit wird der Aufwand für die EU-Projektimplementierung weiter minimiert.
  • Der Mutual Insurance Mechanism (vormals "Garantiefonds") wird auf alle Formen der institutionellen Partnerschaften ausgedehnt, somit auch auf Artikel 185-Initiativen, die bisher nicht umfasst waren.
  • Kostenüberprüfungen durch Audits sollen bei Projekten, die Förderungen von verschiedenen EU-Programmen erhalten, nur noch einmal erfolgen und alle involvierten EU-Programme und deren Regeln berücksichtigen.

 

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Mag. Martin BAUMGARTNER
Mag. Martin BAUMGARTNER
Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen

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Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen

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Robert WOREL
Robert WOREL
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