Stiftungsprofessur

Instrument C19 (Personen)

Details

C19
Stiftungsprofessur
Kurzbeschreibung

Mit dem Instrument „Stiftungsprofessuren“ wird die Berufung hervorragender ForscherInnen an österreichischen Universitäten unterstützt. Die Berufung erfolgt nach § 98 UG 2002 und ist auf Themenfelder beschränkt, die von besonderer strategischer Relevanz für den Innovationsstandort Österreich sind.

Laufzeit der Vorhaben

60 Monate

Höhe der Förderung

Maximal € 1,5 Mio.

Finanzierungsart

Zuschuss

Förderquoten in % der Projektkosten

50% der Gesamtkosten

Wer ist förderbar

Österreichische Universitäten laut § 6 UG 2002

Besondere Anforderungen
  • Die Finanzierung der Gesamtkosten von Stiftungsprofessuren erfolgt einerseits über die Förderung, anderseits über Eigenmittel der Universität und Barleistungen von mitfinanzierenden Partnern.
  • Die Förderung kann maximal 50% der Kosten des gesamten Projektes bzw. max. 1,5 Millionen EUR betragen.
  • Zur Mitfinanzierung braucht es mindestens zwei mitfinanzierende Partner, davon mindestens ein Unternehmen.
  • Die Mitfinanzierung erfordert
    • mindestens 15% Eigenmittel der Universität
    • mindestens 15% Barleistungen von den mitfinanzierenden Partnern
Einreichmöglichkeit

Fixe Ausschreibung / Wettbewerbsverfahren

Adressierte Ziele
  • Ausbau von Forschungskompetenz und -kapazität in strategisch wichtigen Forschungsfeldern
  • Stärkung des Humankapitals
  • Ausweitung und Vertiefung der Kooperationsbeziehungen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft

Programme, in denen diese Projektart gefördert wird