Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die iOS und Android Version der mobilen Anwendung „FFG Förderradar“.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese mobile Anwendung ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- Erfolgskriterium 1.3.1 (Info and Relationships)
- Aktive Filterkategorien sind nur visuell als aktiv zu erkennen.
- Ausgewählte Filterkriterien sind nur visuell als ausgewählt zu erkennen.
- Erfolgskriterium 1.3.4 (Orientation)
- Android: Die Applikation ist nur im Hochformat nutzbar.
- iOS: Im Querformat lässt sich der Tab "Radar" nicht scrollen.
- Erfolgskriterium 1.4.1 (Use of Color)
- Nachdem Filter gesetzt wurden, sind die aktiven Filterkategorien ausschließlich farblich gekennzeichnet.
- Erfolgskriterium 1.4.3 (Contrast (Minimum))
- Der Textkontrast ist an mehreren Stellen zu gering.
- Erfolgskriterium 1.4.4 (Resize text)
- Android: Bei groß eingestellter Geräteschriftgröße überlagert sich Text bei "Keine Förderung/Event verpassen".
- Erfolgskriterium 1.4.10 (Reflow)
- Der Text hat teilweise eine für mobile Geräte nicht optimierte Layoutierung. Es kommt dadurch zu horizontalem Scrolling, bzw. abgeschnittenen Inhalten.
- Erfolgskriterium 2.4.6 (Headings and Labels)
- Überschriften sind nicht korrekt ausgezeichnet.
- Android: Der erste Tab in der Tableiste ist nicht beschriftet.
- Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Role, Value)
- Der Favoritenstatus von Förderungen ist für Screenreader nicht erkennbar.
- Wenn eine Förderung zu den Favoriten hinzugefügt wurde, wird weiterhin "zu Favoriten hinzufügen" vorgelesen, statt "aus Favoriten entfernen".
- Die Filteroptionen sind für Screenreader auch dann erreichbar, wenn das Filtermenü ausgeblendet ist.
Sollten Sie nicht-barrierefreie Inhalte in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an wzg@ffg.at. Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich in geeigneter Art und Weise zur Verfügung zu stellen.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26. März 2020 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) durchgeführten Selbstbewertung erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 01. August 2023 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sofern Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen feststellen oder sofern Sie Informationen über etwaige von der Barrierefreiheit ausgenommene Inhalte einholen möchten – so wenden Sie sich bitten per E-Mail an:
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH
Team Digitale Barrierefreiheit
wzg@ffg.at
Unser Team wird sich sodann intern mit Ihrem Anliegen auseinandersetzen und die notwendigen Schritte veranlassen.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren