BRIDGE: 30. Ausschreibung BRIDGE 1

BRIDGE: 30. Ausschreibung BRIDGE 1
Ausschreibung offen von 12.06.2019 08:00 bis 04.09.2019 16:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Die 30. Ausschreibung BRIDGE 1 ist für alle Forschungsthemen offen. Eine Projekteinreichung ist von 12. Juni 2019 bis 4. September 2019 (16:00) über den eCall möglich.

Förderbare Vorhaben

Es werden Projekte mit überwiegender Grundlagenforschungsnähe gefördert, die bereits ein realistisches Verwertungspotenzial erkennen lassen, sodass eine oder mehrere Firmen bereit sind, das Projekt mitzufinanzieren bzw. begleitend auch am Projekt teilzunehmen. Die Förderung ist offen für alle Forschungsthemen.

Programmlinie BRIDGE 1

Der Schwerpunkt der Projektkosten (mindestens 80 %) liegt beim Forschungsinstitut bzw. bei dem/der Forscher/in. Die Unternehmen als mögliche UmsetzerInnen der Ergebnisse beteiligen sich finanziell und durch Bereitstellung von Sach- und Arbeitsleistungen (maximal 20 %) am Vorhaben. Maximale Förderungshöhe: 80 % (Obergrenze der Gesamtförderung liegt bei € 360.000,-)

Antragsberechtigte

AntragstellerInnen können Forschungsinstitute oder Firmen sein.

Das Konsortium muss aus mindestens zwei PartnernInnen (1 Wissenschaft, 1 Wirtschaft) bestehen.

K-Zentren (COMET) sind prinzipiell antragsberechtigt, es muss sich bei dem Projekt allerdings um ein neues Forschungsthema handeln (die Abgrenzung zum bestehenden Forschungsprogramm ist entsprechend nachzuweisen); auch sollte es sich um Firmen handeln, die nicht bereits in das Kompetenzzentrum integriert sind.

Neu zustande gekommene Kooperationen haben Vorteile in der Bewertung.

Projektdauer

max. 36 Monate

Abwicklung (Einreichung und Fristen)

Start der Ausschreibung:                     12. Juni 2019

Ende der Einreichfrist (eCall):              4. September 2019 - 16:00 Uhr

Der für die Ausschreibung relevante Leitfaden steht als Download zur Verfügung, die Vorlagen direkt im eCall. Die Einreichung ist per eCall erforderlich.

Der BRIDGE-Programmleitfaden sowie der jeweils gültige FFG Kostenleitfaden stehen als Download zur Verfügung.

Evaluierung

Die Vergabesitzung zur 30. Ausschreibung BRIDGE 1 findet im Rahmen der Beiratssitzung im Bereich Basisprogramme am 4. Dezember 2019 statt. Die Bedeutung der wissenschaftlichen Qualität und Exzellenz der Projekte sowie die Bewertung, ob es sich überwiegend um grundlagenorientierte Arbeiten handelt, wird durch externe FachbegutachterInnen mit einer entsprechenden Qualifikation im jeweiligen Bereich der Grundlagenforschung vorgenommen. Die Bewertung des Umsetzungspotenzials erfolgt durch ExpertInnen der FFG. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt unter Beachtung der beiden vorausgegangenen Fachbegutachtungen (wissenschaftlich und wirtschaftlich) durch einen Beirat, der für die Programmentwicklung und Steuerung sowie die Abgabe von Förderungsempfehlungen von der FFG gemeinsam mit dem FWF errichtet wurde.

Kontakt

Gabriele KÜSSLER
Gabriele KÜSSLER
Förderberatung

T 0043577551504
Karin RUZAK
Karin RUZAK
Förderberatung

T 0043577551507