Förderbare Vorhaben
Es werden Projekte mit überwiegender Grundlagenforschungsnähe gefördert, die bereits ein realistisches Verwertungspotenzial erkennen lassen, sodass eine oder mehrere Firmen bereit sind, das Projekt mitzufinanzieren bzw. begleitend auch am Projekt teilzunehmen. Die Förderung ist offen für alle Forschungsthemen.
Änderung Klinische Studien: Diese stehen nicht im Fokus des BRIDGE-Programms und werden daher nicht gefördert.
Neu ab der 31. Ausschreibung: Gefördert werden können jedoch klinische Pilotstudien zur erstmaligen Erprobung oder Validierung eines Wirkstoffes, Therapiekonzepts oder eines Medizinprodukts im Ausmaß von maximal 30% der Gesamtprojektkosten. Die klinische Studie darf allerdings nicht den Forschungsschwerpunkt des Projektes darstellen!
Programmlinie BRIDGE 1
Der Schwerpunkt der Projektkosten (mindestens 80 %) liegt beim Forschungsinstitut bzw. bei dem/der Forscher/in. Die Unternehmen als mögliche UmsetzerInnen der Ergebnisse beteiligen sich finanziell und durch Bereitstellung von Sach- und Arbeitsleistungen (maximal 20 %) am Vorhaben. Maximale Förderungshöhe: 80 % (Obergrenze der Gesamtförderung liegt bei € 360.000,-)
Antragsberechtigte
AntragstellerInnen können Forschungsinstitute oder Firmen sein.
Das Konsortium muss aus mindestens zwei PartnernInnen (1 Wissenschaft, 1 Wirtschaft) bestehen.
K-Zentren (COMET) sind prinzipiell antragsberechtigt, es muss sich bei dem Projekt allerdings um ein neues Forschungsthema handeln (die Abgrenzung zum bestehenden Forschungsprogramm ist entsprechend nachzuweisen); auch sollte es sich um Firmen handeln, die nicht bereits in das Kompetenzzentrum integriert sind.
Neu zustande gekommene Kooperationen haben Vorteile in der Bewertung.
Projektdauer
max. 36 Monate
Abwicklung (Einreichung und Fristen)
Start der Ausschreibung: 12. Dezember 2019
Ende der Einreichfrist (eCall): 24. März 2020 - 12:00 Uhr
Der für die Ausschreibung relevante Leitfaden steht als Download zur Verfügung, die Vorlagen direkt im eCall. Die Einreichung ist per eCall erforderlich.
Der BRIDGE-Programmleitfaden sowie der jeweils gültige FFG Kostenleitfaden stehen als Download zur Verfügung.
Evaluierung
Die Vergabesitzung zur 31. Ausschreibung BRIDGE 1 findet im Rahmen der Beiratssitzung im Bereich Basisprogramme am 1. Juli 2020 statt. Die Bedeutung der wissenschaftlichen Qualität und Exzellenz der Projekte sowie die Bewertung, ob es sich überwiegend um grundlagenorientierte Arbeiten handelt, wird durch externe FachbegutachterInnen mit einer entsprechenden Qualifikation im jeweiligen Bereich der Grundlagenforschung vorgenommen. Die Bewertung des Umsetzungspotenzials erfolgt durch ExpertInnen der FFG. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt unter Beachtung der beiden vorausgegangenen Fachbegutachtungen (wissenschaftlich und wirtschaftlich) durch einen Beirat, der für die Programmentwicklung und Steuerung sowie die Abgabe von Förderungsempfehlungen von der FFG gemeinsam mit dem FWF errichtet wurde.
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