BRIDGE: 33. Ausschreibung BRIDGE 1

BRIDGE: 33. Ausschreibung BRIDGE 1
Ausschreibung offen von 10.12.2020 08:00 bis 31.03.2021 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Die 33. Ausschreibung BRIDGE 1 ist für alle Forschungsthemen offen. Eine Projekteinreichung ist von 10. Dezember 2020 bis 31. März 2021 (12:00) über den eCall möglich.

Förderbare Vorhaben

Es werden Projekte mit überwiegender Grundlagenforschungsnähe gefördert, die bereits ein realistisches Verwertungspotenzial erkennen lassen, sodass eine oder mehrere Firmen bereit sind, das Projekt mitzufinanzieren bzw begleitend auch am Projekt teilzunehmen. Die Förderung ist offen für alle Forschungsthemen.

Weitere Optionen (zB Junge Forscher*innen, Klinische Studien)

Eine BRIDGE-"Young Scientists"-Ausschreibung ist derzeit nicht geplant. Es ist jedoch in BRIDGE 1 möglich, Jungforscher*innen in Projekte zu integrieren. Begleitende Workshops für die Young Scientists werden weitergeführt.

Klinische Studien stehen nicht im Fokus des BRIDGE-Programms und werden daher nicht gefördert. Gefördert werden können jedoch klinische Pilotstudien zur erstmaligen Erprobung oder Validierung eines Wirkstoffes, Therapiekonzepts oder eines Medizinprodukts im Ausmaß von maximal 30 % der Gesamtprojektkosten. Die klinische Studie darf allerdings nicht den Forschungsschwerpunkt des Projektes darstellen (Neuerung seit der 31. Ausschreibung).

Programmlinie BRIDGE 1

Der Schwerpunkt der Projektkosten (mindestens 80 %) liegt beim Forschungsinstitut bzw bei dem/der Forscher/in. Die Unternehmen als mögliche Umsetzende der Ergebnisse beteiligen sich finanziell und durch Bereitstellung von Sach- und Arbeitsleistungen (maximal 20 %) am Vorhaben. Maximale Förderungshöhe: 80 % (Obergrenze der Gesamtförderung liegt bei € 360.000,-)

Antragsberechtigte

Anträge können von Forschungsinstituten oder Firmen gestellt werden.

Das Konsortium muss aus mindestens zwei Partnern (1 Wissenschaft, 1 Wirtschaft) bestehen.

K-Zentren (COMET) sind prinzipiell antragsberechtigt, es muss sich bei dem Projekt allerdings um ein neues Forschungsthema handeln (die Abgrenzung zum bestehenden Forschungsprogramm ist entsprechend nachzuweisen); auch sollte es sich um Firmen handeln, die nicht bereits in das Kompetenzzentrum integriert sind.

Neu zustande gekommene Kooperationen haben Vorteile in der Bewertung.

Projektdauer

max. 36 Monate

Gesamtförderung von maximal € 360.000,- (Beispiel)

Bei Projekten mit kleinen Unternehmen können zum Beispiel Projektkosten bis maximal € 450.000,- angesetzt werden, damit eine Förderung von 80 % möglich ist.  Bei mittleren Unternehmen bei denen die Quote 70 % beträgt, sind Gesamtkosten bis zu € 514.000,- möglich, bei Großunternehmen (60 %) max. € 600.000,-. Lesen Sie hierzu auch die Beispiele im Leitfaden ab Seite 32.

Abwicklung (Einreichung und Fristen)

Start der Ausschreibung: 10. Dezember 2020

Ende der Einreichfrist (eCall): 31. März 2021 - 12:00 Uhr

Der für die Ausschreibung relevante Leitfaden steht als Download zur Verfügung, die Vorlagen direkt im eCall. Die Einreichung ist per eCall erforderlich.

Der BRIDGE-Programmleitfaden sowie der jeweils gültige FFG-Kostenleitfaden stehen als Download zur Verfügung.

Evaluierung

Die Vergabesitzung zur 33. Ausschreibung BRIDGE 1 findet im Rahmen der Beiratssitzung im Bereich Basisprogramme am 30. Juni 2021 statt. Die Bedeutung der wissenschaftlichen Qualität und Exzellenz der Projekte sowie die Bewertung, ob es sich überwiegend um grundlagenorientierte Arbeiten handelt, wird durch externe Fachbegutachter*innen mit einer entsprechenden Qualifikation im jeweiligen Bereich der Grundlagenforschung vorgenommen. Die Bewertung des Umsetzungspotenzials erfolgt durch Expert*innen der FFG. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt unter Beachtung der beiden vorausgegangenen Fachbegutachtungen (wissenschaftlich und wirtschaftlich) durch einen Beirat, der für die Programmentwicklung und Steuerung sowie die Abgabe von Förderungsempfehlungen von der FFG gemeinsam mit dem FWF errichtet wurde.

Kontakt

Gabriele KÜSSLER
Gabriele KÜSSLER
Förderberatung

T 0043577551504
Karin RUZAK
Karin RUZAK
Förderberatung

T 0043577551507