
Wir sind bemüht Ihr Anliegen möglichst rasch zu bearbeiten. Aufgrund der Vielzahl der Anfragen, empfehlen wir Ihnen, sich in erster Linie an das FFG-Förderservice zu wenden, dieser wird Sie gegebenenfalls an die richtigen Ansprechpersonen weiterleiten.
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind österreichische Unternehmen, die ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gemäß Ausschreibungsleitfaden KLIPHA-COVID19 planen.
Im Falle von klinischen Studien ist es Voraussetzung, dass Unternehmen bei den zu untersuchenden Wirkstoffen bereits auf Zwischenergebnissen bzw. Erfahrungen mit anderen Corona-Erregern aufbauen können (zB SARS, MERS) oder über bestehende Marktprodukte verfügen, bei denen eine Wirkung gegen Corona-Viren generell oder Wirkungen auf ähnlich den durch SARS-CoV-2-Virus verursachten Symptome (zB Atemwegserkrankungen) bereits nachgewiesen wurden.
Vernetzung mit der Wissenschaft
Aufgrund der Abwicklung des Emergency-Calls kann die FFG kein Match-Making zwischen Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen übernehmen.
Um gleichzeitig jedoch der Notwendigkeit und Dringlichkeit des raschen Handelns gerecht zu werden, finden Sie unter der FAQ-Seite zum Call eine Zusammenstellung von Links und Ansprechpersonen von wissenschaftliche Einrichtungen oder Netzwerkorganisationen, die daran interessiert sind, ihre Expertise und/oder Dienstleistungen österreichischen Unternehmen anzubieten.
Details
Gefördert werden F&E-Projekte von österreichischen Unternehmen und klinische Studien, die sich mit folgenden Themen rund um das Corona-Virus beschäftigen und rasch umsetzbar sind:
- die Biologie des Virus und seine Übertragung;
- Infektionsprävention und -kontrolle;
- Forschung und Entwicklung von Medikamenten und anderen Therapieverfahren sowie die Entwicklung neuer diagnostischer Ansätze;
- Planung und Durchführung von klinischen Studien.
NEU: Zusätzlich zu den oben genannten „klassischen“ Arzneimittel-, Diagnostik- und Präventionsprojekten können F&E-Einzelprojekte in den Bereichen Alternative und innovative, industrielle Fertigungsstrategien in medizinisch-kritischen Bereichen unterstützt werden (zB Schutzbekleidung). Die Ausschreibung betrifft auch Forschungs- und Entwicklungsaspekte bei der Fertigung von medizinischen Geräten oder Schutzausrüstung (siehe FAQs zum Emergency-Call).
Wettbewerbsverfahren
Aufgrund der Dringlichkeit und des begrenzten Budgets wird die Ausschreibung im Wettbewerbsverfahren durchgeführt.
Projektlaufzeit
Bei der Antragstellung über den eCall ist ausschließlich eine Projektlaufzeit von 12 Monaten anzugeben.
Eckpunkte der Förderung
Um eine rasche Entscheidung und somit einen raschen Start der Projekte zu ermöglichen, werden zwei Deadlines eingeführt:
- 1. Deadline für Einreichung: 8. April 2020 (16:00 Uhr)
- 2. Deadline für Einreichung: 11. Mai 2020 (16:00 Uhr)
- Förderungsentscheidung für die 1. Deadline: 22. April 2020
- Förderungsentscheidung für die 2. Deadline: 28. Mai 2020
- Budget: 26 Millionen Euro
- Förderung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse
Ausschreibungsunterlagen
Der Ausschreibungsleitfaden wurde in der Zeit seit 10.3.2020 am 21.3.2020 und am 9.4.2020 um folgende fünf Punkte adaptiert:
- auch klinischen Studien sind möglich,
- zweite, zusätzliche Einreichfrist mit 11.5.2020 und
- Aufstockung des Budgets von € 1 Mio. auf € 21 Mio. (ab 21.3.2020)
- Im eCall ist ausschließlich eine Projektlaufzeit von 12 Monaten anzugeben
- Aufstockung des Budgets um weitere € 5 Mio. (ab 9.4.2020)