+++ Einreichstopp mit 30.4.2020 +++
Das Förderinstrument wird mit 30.4.2020 abgelöst durch das Kleinprojekt für KMU und Startups. Alle Anträge die bereits eingereicht wurden und bis 30.4.2020 (12:00 Uhr) bei der FFG einlangen werden selbstverständlich bearbeitet, evaluiert. Laufende Feasibility Studien werden bis zum Projektende und über den Förderungszeitraum in gewohnter Weise durch die FFG abgewickelt ++++ 20.3.2020
Achten Sie bereits bei Ihrer Projektplanung auf gewisse Förderkriterien - in technischer Hinsicht (Nutzen der Idee) bzw. auch im Hinblick auf geeignete Partner (Kompetenz der durchführende Stelle).
Stellen Sie über den eCall einen Antrag. Verwenden Sie die darin aktuellen Vorlagen (seit Juli 2018 gibt es neue Einreichunterlagen). Damit stoßen Sie die Bearbeitung seitens der FFG an. Nach einem ersten, positiven Formalcheck (Nachreichungen sind möglich) kann die FFG-Evaluierung zur Ihrem Projektantrag starten.
Wir vereinbaren auch gerne nach der erfolgten Einreichung eine Projekt-Besprechung, um Ihre Antragsinhalte gemeinsam zu diskutieren.
Die Auszahlung der Feasibility-Mittel erfolgt in zwei Raten (zu Beginn und am Ende des Vorhabens). Spätestens nach Ende des Förderungszeitraums sind ein fachlicher Endbericht, eine Endabrechnung und der Abschlussbericht der Studie erforderlich.
Details finden Sie im Ausschreibungsleitfaden und auf der Seite Feasibility Studie.
Hinweis: Die Ausschreibung wird mit 30.4.2020 eingestellt. Die bis zum 30.4.2020 gültigen Ausschreibungsunterlagen finden Sie nach wie vor unter der Seite Ausschreibungsdokumente der Basisprogramme.
Kontakt
