Die Europäische Kommission stellt für diese Maßnahme insgesamt 300 Mio. Euro für die Jahre 2018, 2019 und 2020 bereit.
Für die Jahre 2019/20 stehen folgende Cut-off Dates (Stichtage) zur Verfügung, zu denen die bis dahin eingelangten Anträge evaluiert und gereiht werden:
- 27. Oktober 2020
Teilnahmeberechtigt sind Konsortien von drei bis fünf Organisationen mit starkem Unternehmensanteil, die kurz vor der Vermarktung ihrer vielversprechenden Ideen stehen. Die Projekte müssen im TRL 6 (Technology Readyness Level) oder höher angesiedelt sein. Gefördert werden Ideen aus jedem Technologie- oder Anwendungsbereich von Organisationen mit Sitz in der Europäischen Union oder in einem mit Horizon 2020 assoziierten Land.
Damit ist der Fast Track to Innovation-Pilot die einzige Maßnahme in Horizon 2020, die marktnahe, wirtschaftsgetriebene Projekte ohne thematische Einschränkung (bottom-up) fördert und AkteurInnen aller Innovationsbereiche die Möglichkeit bietet, Projekte zu koordinieren.
Wie beim KMU-Instrument oder Eurostars ist auch hier ein hoher Unternehmensanteil (größer als 60 %) maßgeblich für eine Einreichung, jedoch ist Fast Track to Innovation nicht ausschließlich Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) vorbehalten, sondern spricht explizit auch große Unternehmen (GU) an.
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