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Beyond Europe - 3. Ausschreibung

Ausschreibung offen von 17.12.2018 12:00 bis 13.03.2019 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Das Programm "Beyond Europe" unterstützt österreichische Unternehmen, Forschungs- und Hochschulinstitute und andere Organisationen dabei, Kooperationsbeziehungen auf- und auszubauen. Es handelt sich um eine thematisch offene Ausschreibung. Gefördert werden Projekte in allen technischen Disziplinen. Es können Anträge für Sondierungsprojekte und Kooperative F&E Projekte in der Forschungskategorie "Experimentelle Entwicklung" eingereicht werden.

Das Programm "Beyond Europe" unterstützt österreichische Unternehmen, Forschungs- und Hochschulinstitute und andere Organisationen dabei, Kooperationsbeziehungen auf- und auszubauen.
 
Es handelt sich um eine thematisch offene Ausschreibung. Gefördert werden Projekte in allen technischen Disziplinen.
Der Antragsteller hat zu gewährleisten, dass bilateral keine Projektinhalte beantragt werden, die die Entwicklung von Waffen oder von gewaltfördernden Produkten sowie Glücksspiele (Spiele, bei denen die Entscheidung über das Spielergebnis ausschließlich oder überwiegend vom Zufall abhängt) in welcher Art auch immer als Projektziel haben.
 
Es können Anträge für Sondierungsprojekte und Kooperative F&E Projekte in der Forschungskategorie "Experimentelle Entwicklung" eingereicht werden.
Grundsätzlich gelten die Instrumentleitfäden der FFG. Für die Ausschreibung gelten jedoch spezielle Bedingungen:
- Antragsteller muss ein österreichisches Unternehmen sein.
- Sondierungen können als Einzelprojekt oder kooperativ mit 2 oder mehr Projektpartnern eingereicht werden. Werden Sondierungen kooperativ durchgeführt, muss zwingend ein LOI eines potentiellen zukünftigen Projektpartners aus einem Beyond Europe Land eingereicht werden. 
- In Kooperativen F&E-Projekten muss mindestens ein Partner aus einem „Beyond Europe“ Staat im Konsortium vertreten sein. Die Förderung kann maximal EUR 500.000,- betragen. Es werden lediglich Projekte der Forschungskategorie "Experimentelle Entwicklung" gefördert.
 
Als Zielländer im Sinne von „Beyond Europe“ und förderbar gelten alle Länder/Staaten der Welt außerhalb Europas.
NICHT förderbar sind die anderen 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie die folgenden im EU-Programm Horizon 2020 assoziierten Länder:
- Albanien
- Armenien
- Bosnien und Herzegowina
- Färöer Inseln
- Georgien
- Island
- Makedonien
- Moldawien
- Montenegro
- Norwegen
- Serbien
- Schweiz
- Tunesien
- Ukraine
Obwohl sie im EU-Programm „Horizont 2020“ als assoziierte Länder definiert werden, gelten Israel und die Türkei im Rahmen dieser Ausschreibung als Zielländer, da sie auch in der "Beyond Europe" Strategie als solche genannt sind.

Kontakt

Dr. Roland BRANDENBURG
T 0043577555090
DI Maria BÜRGERMEISTER-MÄHR
DI Maria BÜRGERMEISTER-MÄHR
T 0043577555040

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