Breitband Austria 2020 Connect

Breitband Austria 2020 Connect (BBA2020_C) ist das neue Anbindungsförderungsprogramm des bmvit und ergänzt die übrigen Förderungsprogramme im Rahmen der Strategie „Breitband Austria 2020“.

Breitband Austria 2020 Connect richtet sich an österreichische KMU/EPU und Pflichtschulen bzw. andere öffentliche Bildungseinrichtungen. Gefördert wird die erstmalige Anbindung des Standortes mit Glasfaser. KMU erhalten eine Förderung bis zu 50% der Anschlusskosten, Schulen werden mit bis zu 90% gefördert. Die maximale Förderungshöhe beträgt 50.000 EUR. Die Einreichung ist laufend möglich, das unabhängige Bewertungsgremium tagt mehrmals im Jahr.

 

Die Anforderungen im Überblick
Fördergebiet
Das Förderungsgebiet umfasst das österreichische Bundesgebiet
Wer ist förderbar?
Gemeinden und KMUs inkl. EPU
Was ist förderbar?
Investitionsvorhaben betreffend der Errichtung von Leerrohren mit LWL-Kabel zum Anschluss einer Pflichtschule oder einer anderen öffentlichen Bildungseinrichtung oder eines KMU, beziehungsweise Zuschüsse zu den einmalig anfallenden Kosten der Erschließung des Standortes mittels Glasfaserinfrastruktur durch Kommunikationsanbieter. 
Anforderungen an die geförderten Projekte

Eine nachhaltige, punktuelle Verbesserung der Versorgungssituation durch die Anbindung von Pflichtschulen und anderen öffentlichen Bildungseinrichtungen sowie von KMU mit Glasfaser.


Die Errichtung von zugänglichen Glasfaser-PoPs mit dem Ziel der Erleichterung des späteren Ausbaus eines Access-Zugangsnetzes der nächsten Generation (NGA-Netz).

Hinweis: Zum Zeitpunkt des Projektantrags darf es keine verfügbare Leerrohrinfrastruktur für die Anbindung der Schule oder des Unternehmens geben.

Förderbare Kosten
Anschlusskosten durch einen Kommunikationsanbieter bzw.
Investitionskosten inkl. investitionsbezogene Eigenleistungen und  investitionsbezogene Projektkosten
Förderinformation De-minimis-Beihilfe
Förderungsbetrag
Die maximale Förderungshöhe beträgt 50.000 Euro, die minimale Förderungshöhe 2.000 Euro pro Projekt.
Förderungsquote
maximal 90 % (Gemeinde/Schule) bzw. maximal 50 % (KMU) der förderungsfähigen Projektkosten
Verfügbarkeit der Ausschreibung laufend ab 31.05.2017 

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Thema
Projektart
Finanzierung
national
Einreichung
Einreichung jederzeit möglich
Zielgruppe Gemeinden und KMUs inkl. EPU
Was wird gefördert Errichtung von Leerrohren mit LWL Kabel zum Anschluss einer Pflichtschule oder einer anderen öffentlichen Bildungseinrichtung oder eines KMU (mit dem Ziel des späteren Lückenschlusses bei der flächendeckenden Errichtung von Hochgeschwindigkeitsnetzen) beziehungsweise einmalig anfallende Kosten der Erschließung des Standortes mittels Glasfaserinfrastruktur durch Kommunikationsanbieter.
Min. / max. Förderung EUR 2.000 / EUR 50.000
Welche Kosten werden gefördert? Anschlusskosten durch einen Kommunikationsanbieter, bzw. Investitionskosten inkl. investitionsbezogene Eigenleistungen und investitionsbezogene Projektkosten
Min. / max. Laufzeit 1 - 12 Monate
Verfügbarkeit von 31.05.2017 - laufend

Kontakt

bei der FFG

Breitband Hotline: (0)57755-7500
breitband@ffg.at

im Breitbandbüro des BMLRT (Erstberatung):
Telefon: +43 1 71100
breitbandbuero@bmlrt.gv.at
breitbandförderung.at