Breitband Austria 2030: Access

Flächendeckende Versorgung von Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen mit Gigabit-fähigen Zugängen
BBA2030:A

BBA2030:A strebt eine wesentliche Verbesserung der Breitbandverfügbarkeit in jenen Gebieten Österreichs an, die aufgrund eines Marktversagens nicht oder nur unzureichend durch einen privatwirtschaftlichen Ausbau erschlossen werden. Durch die Förderung wird eine deutliche Reduktion der Kosten für den Ausbau der Gigabit-fähigen Kommunikationsinfrastruktur in Österreich möglich.

Finanziert von der Europäischen Union - NextGenerationEU - Bundesministerium für Finanzen - FFG

 

Ziel der Access-Förderung ist eine flächendeckende Versorgung von Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen mit Gigabit-fähigen Zugängen, und der damit verbundenen Möglichkeit, innovative Dienste zu nutzen. Die geförderte Errichtung von Gigabit-fähigen Zugangsnetzen soll den Vorleistungsmarkt beleben und den Wettbewerb am Endkundenmarkt gewährleisten.

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber BMF - Bundesministerium für Finanzen EU Next Generation
Thema
Projektart
Finanzierung
national
Einreichung
Einreichung nach Ausschreibungs-Prinzip
Zielgruppe Unternehmen mit Niederlassung in Österreich - Ein Zusammenschluss mehrerer Förderungswerber:innen zur gemeinsamen Durchführung eines Vorhabens ist zulässig (Konsortialprojekte).
Auswahl durch Jury
Was wird gefördert Gegenstand der Förderung sind Investitionsvorhaben in die passiven physischen Infrastrukturen für die Errichtung von Zugangsnetzen der nächsten Generation, mit dem Ziel einer Verdoppelung der bestehenden Download- und Upload-Geschwindigkeit. Die Verdoppelung führt zu einer Anbindungsgeschwindigkeit zu einer Spitzenlastbedingung von mindestens 100 Mbit/s symmetrisch. Diese Zugangsnetze müssen ohne weitere Investitionen in die passive Infrastruktur auf symmetrische Gigabit-Geschwindigkeiten aufgerüstet werden können.
Min. / max. Förderung Mindestprojektgröße 100.000,- € Förderung / keine Obergrenze
Welche Kosten werden gefördert? a) Investitionskosten für Errichtung der passiven physischen Netzinfrastruktur von Zugangsnetzen, der ohne weitere Investitionen in diese passive Infrastruktur symmetrische Gigabit-fähige Endkundenanschlüsse ermöglichen. b) Investitionsbezogene Eigenleistungen, c) investitionsbezogene Planungs- und Projektmanagementleistungen
Min. / max. Laufzeit 12 - 36 Monate
Verfügbarkeit von 23.03.2022 - 31.12.2026

Kontakt

Dr. Birgit EHRNLEITNER
Dr. Birgit EHRNLEITNER
Programmmanagement

T 0043577555128
DI(FH) Thomas WÖBER
DI(FH) Thomas WÖBER
Programmmanagement

T 0043577555121
DI Karin JOACHIMSTHALER
Programmmanagement

T 0043577555122

Info-Box

Good to know:

Was ist neu?

Förderungsquote: Maximal 50 % der förderungsfähigen Projektkosten, bei Flächendeckung bis zu 65 % der förderungsfähigen Projektkosten – mindestens 25 % der förderbaren Kosten sind als Eigenleistung aufzubringen, bei Eigenleistungen aus Fremdmitteln über eine Investitionsplattform müssen mindestens 30 % private Investitionen gegeben sein


Zielgruppe: Gemeinden und außerhalb der Bundesverwaltung stehende natürliche oder juristische Personen (inkl. Gemeindeverbände) mit einer spätestens zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Förderungsvertrags bestehenden Niederlassung in Österreich.


Förderungsgebiet: Teile des österreichischen Bundesgebiets, in denen a) weniger als 30 Mbit/s Download-Geschwindigkeit zur Verfügung stehen (weiße Gebiete) und b) nur ein Zugangsnetz mindestens 30 Mbit/s jedoch weniger als 100 Mbit/s an Download-Geschwindigkeit erbringt (förderbare graue Gebiete).


Konsortium: Ein Zusammenschluss mehrerer Förderungswerber:innen zur solidarischen Leistungserbringung im Rahmen eines Vorhabens (Konsortialprojekt) ist zulässig.


maximale Laufzeit: Maximal 36 Monate, für Großprojekte (förderbare Kosten > 10 Mio. Euro) maximal 60 Monate

 

Kontakt:

Breitbandbüro des BMF

breitbandbuero@bmf.gv.at
breitbandfoerderung.gv.at