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Der Weg zu Ihrem Fördervertrag (für Konsortien, also Projekte mit einem oder mehreren Partnern)

Nur noch wenige Schritte bis zu Ihrem Fördervertrag. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise, damit Sie rasch mit Ihrem Projekt starten können.

 

Was sind die nächsten Schritte?

1.    Projektdaten kontrollieren (Menüpunkt Projektdaten“):

1.a) Projektdaten der Konsortialführung

Kontrollieren Sie zunächst Ihre Projektdaten im Vertragsentwurf (z. B.: Bankverbindung, Firmenbuchnummer, Adresse, Ansprechperson, usw.). Falls es Änderungen geben sollte, ändern Sie diese unter „Korrektur Projektdaten“.

1.b) Projektdaten der/des Partner/s

Der oder die Partner werden gebeten, ihre jeweiligen Projektdaten zu kontrollieren und  allfällige Änderungen der Projektdaten an die Konsortialführung zu kommunizieren (nicht der FFG). Die Konsortialführung hat die Aufgabe, Änderungen bei einem Partner im Menüpunkt „Korrektur der Projektdaten“, Feld „Änderungswünsche“ umgehend an die FFG zu kommunizieren.

2.    Akzeptieren des Vertragsentwurfs (Menüpunkt „Annahme des Vertragsentwurfs“)

Der Vertragsentwurf wird an die Konsortialführung und an alle Partner über eCall-Nachrichten übermittelt (pdf-Dokument). Nur die Konsortialführung kann den Vertragsentwurf, stellvertretend für alle Partner, akzeptieren.

Mit der Annahme des Vertragsentwurfs stimmt die Konsortialführung zu, dass mögliche Auflagen erfüllt werden. Damit entsteht noch kein Rechtsanspruch gegenüber der FFG.

3.    Auflagenerfüllung vor Vertrag (Menüpunkt „Auflagen“)

Liegen keine „Auflagen vor Vertrag“ vor, geht es mit Punkt 4 weiter.

Nachdem die Konsortialführung den Vertragsentwurf akzeptiert hat, wird Ihre Einreichung von Ihrem/r FFG-BetreuerIn geprüft. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie eine Verständigung. Ab diesem Zeitpunkt können Sie (bzw. Ihre Partner) etwaige Auflagen vor Vertrag bearbeiten. Zur Information: Es können nur jene Unterlagen akzeptiert werden, die über den Menüpunkt „Auflagen“ hochgeladen wurden.

WICHTIG: Der Förderungsvertrag wird erst dann rechtskräftig, wenn dieser von Ihnen firmenmäßig gezeichnet an die FFG per Post retourniert wurde.

4.    Vertragsunterzeichnung

Erst wenn eventuelle Auflagen vor Vertragserstellung von der FFG als erfüllt betrachtet wurden,  erhalten die Konsortialführung und die Partner den Förderungsvertrag inkl. Unterschriftenblatt vorab via eCall-Nachricht. Gleichzeitig wird der Förderungsvertrag in Hardcopy von der FFG unterzeichnet und per Post an die Konsortialführung zugesandt. Der Förderungsvertrag gilt erst dann als rechtskräftig, wenn dieser von allen Partnern firmenmäßig gezeichnet und per Post an die FFG retourniert wurde.

Zur Information: Zu beachten ist, dass die Partner der Konsortialführung  (nicht der FFG) ihre jeweiligen unterfertigen Unterschriftenblätter im Original in zweifacher Ausführung per Post zukommen lassen müssen. Liegen der Konsortialführung die Unterschriften aller Partner vor, so wird eine vom gesamten Konsortium unterzeichnete Originalversion an die FFG retourniert.

5.    Auflagenerfüllung vor Startrate (Menüpunkt „Auflagen“):

Liegen für Ihr Projekt „Auflagen vor Startrate“ vor, erhalten Sie von Ihrem/r FFG-BetreuerIn eine Verständigung. Ab diesem Zeitpunkt können Sie (bzw. Ihre Partner) etwaige Auflagen vor Startrate bearbeiten. Zur Information: Es können nur jene Unterlagen akzeptiert werden, die über den Menüpunkt „Auflagen“ hochgeladen wurden.

>> Eine kurze erläuternde Präsentation zum Ablauf finden Sie unter "Downloads"!