Beschwerdestellen zur digitalen Barrierefreiheit öffentlicher Stellen in Österreich

Wenn Sie bei Websites oder mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen auf nicht-barrierefreie Inhalte stoßen, können Sie solche vermuteten Verstöße gegen die Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Richtlinie (EU) 2016/2102) bei der Beschwerdestelle des Bundes oder den Beschwerdestellen der Bundesländer melden.

 

An welche der Beschwerdestellen Sie sich wenden sollten, hängt davon ab, um welche Website oder mobile Anwendung es sich handelt. Die FFG ist zuständig für Beschwerden, die Websites und mobile Anwendungen des Bundes und seiner Einrichtungen betreffen. Für die Websites und mobilen Anwendungen der Bundesländer wurden eigene Stellen auf Landesebene eingerichtet. Für die konkret zuständige Stelle beachten Sie bitte die Erklärung zur Barrierefreiheit der betroffenen Website oder mobile Anwendungen. Die MitarbeiterInnen der Beschwerdestellen unterstützen Personen bei der Verfolgung ihrer Rechte, insbesondere durch Information und Beratung.

 

Bund:

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft, FFG

Burgenland:

Antidiskriminierungsbeauftragte(r), Burgenland

Kärnten:

Gleichbehandlungsstelle des Landes Kärnten

Niederösterreich:

Niederösterreichische Antidiskriminierungsstelle

Oberösterreich:

Antidiskriminierungsstelle, Oberösterreich

Salzburg:

Für Behinderung und Inklusion zuständige Abteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung, Ombudsstelle

Steiermark:

Gleichbehandlungsbeauftragte(r) des Landes und der Gemeinden, Steiermark, L-GBG

Tirol:

Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung, Tirol

Vorarlberg:

Landesvolksanwalt/Landesvolksanwältin von Vorarlberg

Wien:

Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen, Wien

 

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