Schritt für Schritt zum barrierefreien Web

Hier haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für Betreiber:innen von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen zusammengefasst. Dieses FAQ wird laufend von den Mitarbeiter:innen der FFG-Servicestelle ergänzt.

Meine Website/mobile Anwendung fällt unter das WZG, was ist zu tun?

Als erstes führen Sie einen Check Ihrer Website durch. Das machen Sie entweder selbst oder beauftragen einen externen Dienstleister. Danach veröffentlichen Sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit der Website bzw. mobilen Anwendungen in einem barrierefrei zugänglichen Format. Diese Erklärung aktualisieren Sie jährlich. Bei der Veröffentlichung von neuem Content bzw. neuen Features denken Sie von Anfang an die Barrierefreiheit mit. Eine Reihe an Inhalten sind von den gesetzlichen Bestimmungen ausgenommen - eine Liste dieser Inhalte finden Sie hier auf unserer Website.

Welche Kriterien muss meine Website/meine mobile Anwendung erfüllen, damit sie barrierefrei nach den gesetzlichen Anforderungen ist?

Im Prinzip gibt ein international anerkannter Standard - die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 AA - vor, wie eine Website oder mobile Anwendung beschaffen sein sollte, um barrierefrei nutzbar zu sein. Es gibt allerdings einige zusätzliche Kriterien, die ab Februar 2022 zu berücksichtigen sind. Auf europäischer Ebene wird darauf im Detail in der Norm EN 301 549 eingegangen. Seit 12.2.2022 ist die Version 3.2.1 (2021-03) gültig. Auf unserer Website finden Sie eine Zusammenfassung der zu erfüllenden Kriterien.

Was sind die am häufigsten nicht-erfüllten Kriterien und wie kann ich diese Fehler vermeiden?

Im Rahmen unserer regelmäßigen Monitoring-Checks öffentlicher Websites konnten die am häufigsten nicht erfüllten Barrierefreiheitskriterien identifiziert werden. Wir haben diese Kriterien gesammelt auf unserer Top Issues Seite dargestellt. Zusätzlich dazu beschreiben wir dort warum und für wen die betroffenen Kriterien wichtig sind; beschreiben, was konkret die häufigsten Barrieren waren, die gefunden wurden; beschreiben, wie diese Barrieren behoben bzw. vermieden werden können und stellen Quellen vor, bei denen weiterführende Informationen gefunden werden können.

Was kostet ein Barrierefreiheitscheck, wenn ich ihn extern vergebe?

Die Kosten liegen je nach Größe und Komplexität der Seite zwischen EUR 2.000,- und 10.000,-.

Wie kann ich eine:n geeignete:n Anbieter:in finden, der/die einen Check meiner Website/mobilen Anwendung macht und mir beim Beheben der Barrieren hilft?

Zertifizierte WebAccessibility Experten und Expertinnen finden Sie auf der incite Website aufgelistet. Diese Personen bzw. Agenturen haben sich eingehend mit dem Thema befasst und können Sie unterstützen.

Im Verwaltungswiki des Bundeskanzleramtes finden Sie eine Liste mit Kontaktstellen.

Welches Report-Tool könnte ich verwenden für den Barrierefreiheits-Check?

Die FFG arbeitet bei den Monitoring-Checks mit dem WAD Report Tool, welches auf dem WCAG-EM Report Tool von W3C basiert. Beide Tools können für Barrierefreiheits-Checks gut und kostenlos verwendet werden.

Was passiert, wenn meine Seite nicht barrierefrei ist? Muss ich mit Strafen rechnen?

Durch Barrieren können Menschen mit Behinderung Ihre Website bzw. mobile Anwendung nur eingeschränkt oder gar nicht nutzen. Wenn betroffene Personen solche Barrieren entdecken, melden sie sich direkt bei Ihnen, bei der zuständigen Beschwerdestelle oder – bei einer vermuteten Diskriminierung – beim Behindertenanwalt. In Folge könnte es zu Schlichtungsverfahren oder zu Klagen kommen. Sanktionen bzw. Strafen sieht das Web-Zugänglichkeits-Gesetz bzw. die entsprechende EU-Richtlinie nicht vor.

Überprüft die FFG die digitale Barrierefreiheit von einzelnen Webseiten?

Die FFG hat die Aufgabe, jährlich aus der Gesamtheit der URLs und mobilen Anwendungen des Bundes eine Stichprobe nach den Vorgaben den EU-Richtlinie zu ziehen und diese hinsichtlich Barrierefreiheit zu überprüfen. Das geschieht zum Großteil nach dem Zufallsprinzip. In manchen Fällen, zum Beispiel bei Beschwerden, wird eine bestimme Website/mobile Anwendung bewusst für die Stichprobe ausgewählt.

Was macht die FFG mit den Ergebnissen aus den Barrierefreiheits-Checks?

Die FFG übermittelt die einzelnen Reports an die öffentliche Einrichtung für die der Check durchgeführt wurde. Zudem wertet die FFG die Ergebnisse aller Checks gesammelt aus und erstellt daraus alle drei Jahre einen Monitoring-Bericht, der veröffentlicht wird. Hier geht´s zum aktuellen Monitoring-Bericht.

Wieso wird meine Website schon zum wiederholten Mal von der FFG gecheckt?

Die EU-Richtlinie gibt vor, dass eine gewisse Anzahl an Seiten, die schon einmal gecheckt wurden, im Folgejahr erneut überprüft werden.

Wie lange im Vorhinein weiß man, ob eine bestimmte Website in der Stichprobe landet?

Die FFG folgt den Vorgaben der EU-Richtlinie und zieht jährlich im Januar die Stichprobe für das laufende Jahr. Anschließend informieren wir die Ansprechpersonen in den Obersten Organen – das sind z.B. Ministerien, Rechnungshof oder Verwaltungsgerichtshof - über die Stichprobe. Checks starten im Februar und laufen bis zum Ende des aktuellen Jahres. Wenn der Check abgeschlossen ist, informieren wir Sie als Betreiber:in einer Website oder App mit einem detaillierten Report. Dieser geht direkt an den angegebenen Kontakt in Ihrer Barrierefreiheitserklärung.

Was passiert mit Beschwerden, die über meine Website/zu meiner mobilen Anwendung bei der FFG eingehen?

Wir stellen zunächst fest, ob der Inhalt der Beschwerde in den Geltungsbereich des WZG fällt. Nach einem eingehenden Check fassen wir gefundene Barrieren schriftlich zusammen. Diese senden wir Ihnen zusammen mit Tipps zur Verbesserung der Bedienbarkeit. Gleichzeitig informieren wir die Person, die die Beschwerde eingebracht hat, über unsere Vorgangsweise.

Falls das Gleichbehandlungsgebot verletzt wird, können Beschwerden an andere zuständige Stellen (z.B. den Behindertenanwalt) weitergeleitet werden.

Ab wann müssen Inhalte und Dokumente auf Websites/in mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei sein?

Seit dem 23.9.2020 sollen alle Inhalte inkl. Büroanwendungsformate wie Word-Files, PDFs, Power-Point Präsentationen etc. auf Websites öffentlicher Stellen barrierefrei sein. Für mobile Anwendungen gilt das seit 23.6.2021. Barrierefrei bedeutet, dass sie dem Standard WCAG 2.1 mit dem Konformitätslevel AA entsprechen.

Ausgenommen sind folgende Formate, die nicht nachträglich barrierefrei gemacht werden müssen, außer sie werden nach dem jeweiligen Datum überarbeitet:

  • Vor dem 23.9.2018 veröffentlichte Büroanwendungsformate wie Word-Files, PDFs etc.
  • Web-Inhalte und Büroanwendungsformate in Archiven, die vor dem 23.9.2019 veröffentlicht wurden.
  • Videos, die vor dem 23.9.2020 veröffentlicht wurden.
  • Live-Videos

Weitere Ausnahmen sind im WZG aufgelistet.

Wie kann ich ein barrierefreies PDF aus Microsoft PowerPoint erstellen?

Hier auf der FFG Website finden Sie unser Handbuch mit Tipps für barrierefreie PDFs aus PowerPoint 2016 bzw. Tipps für barrierefreie PDFs aus PowerPoint 365.

Wie kann ich ein barrierefreies PDF aus Microsoft Word erstellen?

In unserem umfassenden Handbuch zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie barrierefreie Word-Dokumente und PDFs erstellen. Nützliche Checklisten und hilfreiche Tipps inklusive! 

Was muss ich beachten, wenn ich ein aufgezeichnetes Video auf einer Website in einer mobilen Anwendung veröffentlichen will?

Hier auf der FFG Website finden Sie Tipps für barrierefreie Multimedia-Inhalte (Video und Audio).

Was kann ein Webredakteur dazu beitragen, dass eine Website barrierefrei wird?

Hier auf der FFG Website finden Sie Tipps für die redaktionellen Aspekte der Barrierefreiheit.

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich noch weitere Fragen habe?

Wir stehen gerne zu Ihrer Verfügung!

Team Digitale Barrierefreiheit der FFG

wzg@ffg.at

+ 43 (0) 57 755 7125

Wissenswertes und Fakten
Digitales zugänglich machen
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Leistungen der FFG