Ich habe im Internet Barrieren gefunden.
Was soll ich tun?
Sie haben auf der Internet-Seite
oder einem Angebot für das Handy
von einer öffentlichen Stelle Barrieren gefunden?
Dann gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Hier haben wir diese Möglichkeiten kurz zusammengefasst.
Auf einen Blick:
Die Möglichkeiten für die Nutzerinnen und Nutzer.
Wenden Sie sich zuerst an die Einrichtung,
die das Internet-Angebot anbietet.
Eine Kontakt-Möglichkeit finden Sie auf der Internet-Seite
bei der Erklärung zur Barrierefreiheit.
Vielleicht können Sie das Problem
direkt mit der Einrichtung lösen.
Sie haben keinen Kontakt gefunden?
Oder die Antwort war nicht gut?
Dann wenden Sie sich an unsere Service-Stelle.
Oder wenden Sie sich an eine Beschwerde-Stelle
in Ihrem Bundesland.
Unsere Service-Stelle hilft Ihnen gerne.
Aber wenn es um ein Internet-Angebot
aus Ihrem Bundesland geht,
wenden Sie sich bitte an die zuständige Beschwerde-Stelle.
Informationen dazu finden Sie hier (LL).
Sie haben eine Antwort von unserer Service-Stelle
oder einer anderen Beschwerde-Stelle bekommen?
Sie bekommen in der Antwort die Information,
was mit Ihrer Beschwerde weiter geschieht.
Näheres finden Sie hier bei unseren Fragen und Antworten (LL).
Schlichtungs-Verfahren bei einer Diskriminierung
von Menschen mit Behinderungen
Bei einem Schlichtungs-Verfahren versucht man,
einen Streit zwischen Personen zu beenden.
Es soll eine gemeinsame Lösung geben.
Der Streit soll geschlichtet werden.
Es darf in Österreich keine Diskriminierung
von Menschen mit Behinderungen geben.
Was alles eine Diskriminierung sein kann,
steht im Behinderten-Gleichstellungs-Paket.
Dort ist der Schutz vor Diskriminierung festgelegt.
Wenn sich jemand nicht
an das Web-Zugänglichkeits-Gesetz hält,
kann das auch eine Diskriminierung
von Menschen mit Behinderungen sein.
In so einem Fall können Sie in Ihrem Bundesland
einen Antrag auf ein Schlichtungs-Verfahren stellen.
Für Schichtungs-Verfahren
ist das Sozialministerium-Service zuständig.
Bitte beachten Sie:
Die FFG kann aus rechtlichen Gründen
kein Schlichtungs-Verfahren einleiten.
Ein Schlichtungs-Verfahren kostet nichts.
Der Antrag auf ein Schlichtungs-Verfahren
muss keine bestimmte Form haben.
Sie brauchen keine Anwältin oder keinen Anwalt.
Wenn Sie einen Antrag auf ein Schlichtungs-Verfahren stellen,
müssen Sie glaubhaft erklären,
dass Sie eine Behinderung haben.
Sie müssen aber keinen Behinderten-Ausweis vorlegen.
Genaue Informationen zum Schlichtungs-Verfahren
finden Sie hier auf den Internet-Seiten des Sozial-Ministeriums.
Sie können zu einem Schlichtungs-Verfahren
einen Menschen mitbringen,
dem Sie vertrauen.
Sie können auch eine Behinderten-Anwältin
oder einen Behinderten-Anwalt mitbringen.
Kontakt:
Babenbergerstraße 5/4, 1010 Wien
Kostenlose Telefon-Nummer:
0800 80 80 16 (kostenlos)
E-Mail:
office@behindertenanwalt.gv.at
Klage bei Gericht einreichen
Wenn es bei einem Schlichtungs-Verfahren
keine gemeinsame Lösung gibt,
können Sie noch vor Gericht gehen.
Sie brauchen eine Bestätigung,
dass es beim Schlichtungs-Verfahren
keine Lösung gegeben hat.
Dann können Sie vor einem Gericht sagen,
was Sie erreichen wollen.
Genaue Informationen zu Klagen bei Gericht
finden Sie hier auf den Internet-Seiten des Sozial-Ministeriums.