Häufige Fragen: Digitale Barrieren beheben lassen - Leichter Lesen

 Leichter Lesen - A2

Barrieren im Internet beseitigen

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten, 
wenn es um die Internet-Angebote von öffentlichen Stellen geht. 
Es kommen ständig neue Fragen und Antworten dazu.

  • Was kann ich tun,
    wenn ich eine Internet-Seite
    nicht gut verwenden kann?

    Wenden Sie sich zuerst an die zuständige Ansprech-Person.
    Den Namen finden Sie in der Erklärung zur Barrierefreiheit
    auf der betroffenen Internet-Seite.
  • Was kann ich tun, 
    wenn ich auf der Internet-Seite 
    keine Ansprech-Person finde? 

    Oder wenn ich keine gute Antwort bekomme?
    Unsere Service-Stelle hilft Ihnen, 
    wenn es um Internet-Angebote des Bundes geht.

    Wenn es um eine öffentliche Internet-Seite 
    in einem österreichischen Bundesland geht,
    wenden Sie sich bitte an die zuständige Beschwerde-Stelle 
    in Ihrem Bundesland.
    Informationen dazu finden Sie hier (LL).

  • Gibt die FFG meinen Namen weiter?
    Nein. 
    Die FFG gibt Ihre Daten nicht weiter. 
  • Was passiert, wenn ich eine Beschwerde an die FFG schicke?
    Wir überprüfen Ihre Beschwerde. 
    Wir schauen nach, 
    ob es auf der Internet-Seite Barrieren gibt.
    Wir überprüfen dabei,
    ob es einen Verstoß gegen das 
    Web-Zugänglichkeits-Gesetz gibt.

    • Wenn die Beschwerde berechtigt ist 
      und das Web-Zugänglichkeits-Gesetz betrifft, 
      machen wir eine Liste mit den Barrieren auf der Internet-Seite. 
      Wir machen dann Vorschläge, 
      wie man die Barrieren beseitigen kann.
    • Es kann sein, dass Ihre Beschwerde andere Gesetze betrifft. 
      Zum Beispiel Gesetze über die Gleichbehandlung von Menschen. 
      Oder es kann sein, 
      dass eine Beschwerde-Stelle 
      in einem anderen Bundesland zuständig ist. 
      In dem Fall leiten wir Ihre Beschwerde weiter, 
      wenn Sie einverstanden sind. 
    • Wenn Ihre Beschwerde nicht 
      das Web-Zugänglichkeits-Gesetz betrifft, 
      ist unsere Service-Stelle nicht zuständig. 
      Wir sind auch nicht zuständig, 
      wenn die Beschwerde nicht berechtigt ist. 
      Das heißt zum Beispiel: 
      Wenn Sie sich geirrt haben 
      und das Angebot ohnehin barrierefrei ist. 

    Wir informieren Sie aber in jedem Fall, 
    wie wir Ihre Beschwerde einschätzen. 
    Wir sagen Ihnen, 
    was weiter geschehen wird.

    Wir bemühen uns, 
    dass wir Ihre Beschwerde 
    so schnell wie möglich beantworten. 
    Die Bearbeitung sollte höchstens 2 Monate dauern.

  • Ist die Beratung der Service-Stelle das Gleiche 
    wie eine Beratung durch eine Anwältin oder einen Anwalt?

    Nein. Eine Beratung durch die Service-Stelle 
    kann nie eine Beratung durch eine 
    Anwältin oder einen Anwalt ersetzen. 

    Auch nicht die Beratung durch eine Einrichtung, 
    die speziell für bestimmte Anliegen zuständig ist. 
    Zum Beispiel eine Behinderten-Anwaltschaft, 
    die Volks-Anwaltschaft oder eine Schlichtungs-Stelle.

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