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ECSEL - Ausschreibung 2014

Electronic Components and Systems for European Leadership
Ausschreibung offen von 10.07.2014 12:00 bis 17.09.2014 17:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Die erste Ausschreibung des Joint Undertakings (JU) ECSEL im Bereich „Mikro- und Nanoelektronik, eingebetteter/cyber physischer Systeme sowie integrierter Systeme“ ist geschlossen. Die Ausschreibung 2014 war einstufig. Es waren zwei Calls ausgeschrieben: Call ECSEL-2014-1 Research and Innovation Action sowie Call ECSEL-2014-2 Innovation Action.

 

Hinweis zur Laufzeit von ECSEL-Projekten:

Wird ein ECSEL-Projekt auf EU-Ebene mit einer Projektlaufzeit von 48 Monaten eingereicht, so können auch österreichische Förderungsnehmer eine Projektlaufzeit von 48 Monaten einreichen (auch auf nationaler Ebene). Im Zuge der Vertragserrichtung wird geklärt, ob diese Laufzeit fixiert werden kann - dabei sind die neuen Förderrichtlinien maßgeblich, welche bis dahin erlassen werden.

 


Ausschreibung 2014 des Gemeinsamen Unternehmens ECSEL

Die wichtigsten Daten für die einstufige Ausschreibung:

Beginn der Einreichfrist: 10. Juli 2014
Einreichschluss: 17. September 2014 - 17:00 Uhr Brüssel Ortszeit

Budget für österreichische Teilnehmer:
Für diese Ausschreibungen stellt das BMVIT voraussichtlich einen nationalen Kofinanzierungsbeitrag in der Höhe von 6  Millionen Euro zur Verfügung.

Einreichung und Auswahlverfahren: Zentral durch das Gemeinsame Unternehmen. Die FFG berät und unterstützt österreichische Förderwerber bestens bei der Einreichung.

Bitte beachten Sie, dass für österreichische Projektpartner die Registrierung im eCall der FFG verpflichtend ist.

Alle wichtigen Informationen zur Einreichung entnehmen Sie bitte der Website des Joint Undertakings ECSEL sowie den nationalen Eligibility Kriterien im FFG-Downloadcenter.

 
Einreichfrist: Die Einreichung der nationalen Unterlagen ist ausschließlich elektronisch im eCall der FFG bis zum 17. September 2014; 17:00 Uhr möglich. Eine spätere Einreichung (nach 17:00 Uhr) wird nicht mehr berücksichtigt. Ein detalliertes Tutorial zum eCall finden sie unter hier.

 

HINWEIS:

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft weist darauf hin, dass die Rechtsgrundlagen für die gegenständliche Ausschreibung bis 31.12.2014 befristet sind. Die beihilfenrechtlichen Regelungen (z.B. Unionsrahmen und Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) werden derzeit von der Europäischen Kommission überarbeitet. Daher werden für Förderungsverträge ab dem 1.1.2015 geänderte europarechtliche und nationale Rechtsgrundlagen gelten.

Kontakt

Mag. Doris VIERBAUCH
Mag. Doris VIERBAUCH T 0043577555024
DI Dr. Peter KERSCHL
DI Dr. Peter KERSCHL T 0043577555022
DI Thomas ZERGOI
DI Thomas ZERGOI T 0043577554201

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